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Re: Ein richtiger Schritt für mehr Einfluss von Eltern in der Politik
Peter van Pey,
12.04.08, 18:36
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Hallo Allerseits,
Der Meinung von Ingrid kann und muss ich mich anschließen.
zu 1 & 3
Wer von den ehelischen Eltern darf denn das Wahlrecht ausüben, wenn nur ein Kind über 14 Jahre vorhanden ist.
Komplizierter wird es, wenn die Eltern geschieden sind, in Extremfällen muss das Gericht entscheiden,
wer stellv. das Wahlrecht ausüben darf.
Absurder wird es, zu Punkt zwei.
Wenn Kinder vom JA "in Obhut" genommen werden, wer darf dann das Wahlrecht ausüben?
Die Pflegeeltern, das JA oder die Heimleitung von Kinderheimen.
Schnell kann man sich die Stimmen der Kinder erschleichen, was schon in unserer Demokratie
vorgekommen ist (in Wassenberg/NRW, hier wurden Stimmen im Altersheim erschlichen) .
Satiere eingeschaltet:
Laut Verordnung von SGB VIII § 08/15
Abs. 1...dürfen Pflegeeltern und Heimleitung keine politische Einflussnahme auf die Zöglinge ausüben.
Abs. 2 ...Pflegeeltern und Heimleitung sind nur für die Betreuung zuständig.
Abs. 3 ...im Zweifelfall entscheidet das JA über die Ausübung der gesellschaftlichen Rechte.
Im Klartext heißt das:
Das JA hat eine Liste mit Kinder die vom Staat betreut werden.
Diese Liste wird dem politische Vorgesetzten (Bürgermeister/Landrat) des JA vorgelegt.
Dieser entscheidet dann, welche Partei oder Mandatsträger gewählt wird.
Geld wird auf keinen Fall fließen!!!! Alles geschieht zum Wohle des Kindes.
Eigentlich bin ich ein Befürworter, dass man das Wahlrecht wieder auf 21 Jahren heraufzusetzt.
Mit 18 Jahren geschweige mit 14 Jahren haben unsere Kinder noch kein richtiges Interesse für unsere Politik.
Gruß Peter
http://www.meine-eltern.de/
http://www.initiative-kind.de/
[editiert: 12.04.08, 18:37 von Peter van Pey]