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Hohe Hürden für Gentests beschlossen
Gendiagnose Berlin (dpa) - Gentests sollen künftig nur freiwillig möglich sein und den Betroffenen selbst tatsächlich nutzen. Dazu machte das Bundeskabinett in Berlin nach jahrelangen Vorarbeiten den Weg für ein Gendiagnostikgesetz frei.
Das beschlossene Eckpunktepapier sieht hohe Hürden für Gentests vor. Heimliche Vaterschaftstests sollen verboten werden. Die Eckpunkte sollen jetzt zu einem Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. Der Bundes- Datenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte Strafen für heimliche Gentests.
Dem zehnseitigen Papier zufolge soll jeder das Recht haben, die eigenen genetischen Befunde zu kennen oder nicht. Betroffene müssen in die Untersuchung einwilligen. Sie bestimmen auch über die Weitergabe der Daten an Dritte. Diskriminierung aufgrund von Gen- Eigenschaften soll es nicht geben.
Mit Gentests kann unter anderem die Wahrscheinlichkeit von Krankheiten wie Brustkrebs vorhergesagt werden. Das bringt ethische Probleme mit sich, wenn Betroffene erfahren, dass sie wahrscheinlich krank werden, ohne etwas dagegen machen zu können. Wer selbst nicht in einen Test einwilligen kann, soll auf genetische Anlagen nur für den eigenen Nutzen untersucht werden dürfen. Reihenuntersuchungen etwa von Krankenkassen sollen nur möglich sein, wenn Leiden behandel- oder vermeidbar sind. Tests vor der Geburt sollen nicht zur Bestimmung des Geschlechts, nur für medizinische Zwecke erlaubt sein.
Patienten sollen die Vorteile von Gentests nicht vorenthalten werden. Medizinische Tests dürfen künftig dem Papier zufolge aber nur von qualifizierten Ärzten veranlasst werden. Der Beratung soll eine zentrale Rolle zukommen. Bei Untersuchungen zur Vorhersage von Krankheiten oder Tests vor der Geburt soll Beratung Pflicht sein. Allerdings schreibt der Text auch das Recht auf Beratungsverzicht fest. Genaue Richtlinien soll eine Expertenkommission erarbeiten.
Heimliche Vaterschaftstests sollen verboten werden. Betroffene müssen vorher einwilligen. Wenn ein Kind noch nicht zustimmen kann, ist der gesetzliche Vertreter zu fragen. Näheres soll im Gesetz noch geregelt werden. Heimliche Test sind gerichtlich derzeit nicht verwertbar, aber auch nicht verboten. Seit einer Neuregelung können Männer vor Gericht gegen den Willen der Frau durchsetzen, dass ein Vaterschaftstest gemacht wird.
Arbeitgeber und Versicherer sollen keine Gentests von Mitarbeitern und Kunden verlangen dürfen. Ausnahmen soll es bei schon praktizierten Standarduntersuchungen für die gesundheitliche Eignung für einen Job geben - etwa gegen Farbenblindheit von Fahrern oder Elektrikern. Vorgesehen werden kann, dass Testergebnisse bei Lebensversicherungen mit hoher Summe vorgelegt werden. Nach Angaben des SPD-Abgeordneten René Röspel ist der Punkt noch offen. Er wandte im Deutschlandradio Kultur ein, dass Betroffene ihre Versicherungssummen sonst durch Abschluss verschiedener Verträge verkleinern würden.
Der Datenschutz-Beauftragte Schaar sagte im Deutschlandradio Kultur, nun seien Sanktionen für heimliche Tests nötig. Ein Verbot ohne Konsequenzen werde sich nicht durchsetzen lassen. Er begrüßte, dass es Arbeitgebern untersagt werden soll, Arbeitnehmer zu Gentests aufzufordern.
Nach Angaben der Ärzteorganisation Marburger Bund gibt es heute viel Missbrauch. Anbieter aus dem Ausland verkauften über das Internet gendiagnostische Untersuchungen zur Gewinnmaximierung tausendfach. Die Grünen kritisierten, die Eckpunkte blieben Stückwerk, da sie mit der Forschung den wichtigsten Bereich außen vor ließen. Bereits die rot-grüne Vorgängerregierung hatte eine entsprechende Vorlage erarbeitet.