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BUNDESREGIERUNG
Lebensunterhalt aus eigener Kraft
Mi, 19.03.2008
Ein weiterentwickelter Kinderzuschlag und Verbesserungen beim Wohngeld sollen mit der Hilfebedürftigkeit vieler Familien Schluss machen. Rund 150.000 Kinder profitieren davon.
Künftig sollen mehr erwerbstätige Eltern mit geringen Einkommen einen Kinderzuschlag auf ihr Einkommen erhalten. Den Zuschlag bekommen Mütter und Väter, die mit ihrem Einkommen den eigenen Lebensunterhalt decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Diese Eltern sollen nicht wegen ihrer Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein.
Nebenbei hat der Zuschlag auf das selbst verdiente Einkommen noch einen weiteren positiven Effekt: Bezieher von Sozialleistungen gibt er Anreiz, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder eine bestehende Beschäftigung auszubauen.
Am Maximalbetrag beim Kinderzuschlag von 140 Euro je Kind ändert sich nichts. Allerdings wird die Mindesteinkommensgrenze deutlich gesenkt, von der an Eltern Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Bei Paarhaushalten beträgt sie künftig einheitlich 900 Euro, bei Alleinerziehenden 600 Euro. Das Antragsverfahren wird leichter.
So sehen es Eckpunkte für die neuen Regelungen vor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat. Jetzt kann das erforderliche Gesetzgebungsverfahren zügig beginnen.
Heizkostenkomponente beim Wohngeld
Die Weiterentwicklung des Kinderzuschlages und der Ausbau des Wohngeldes wird rund 70.000 Bedarfsgemeinschaften und Familien mit rund 150.000 Kindern zugute kommen. Ganz konkret bedeutet das: Sie sind nicht länger auf Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld II angewiesen.
Dem Wohngeld wird eine Heizkostenkomponente hinzugefügt. Damit trägt die Bundesregierung den erheblich gestiegenen Heiz- und Energiekosten Rechnung.
Außerdem steigen die Wohngeld-Tabellenwerte und die Miethöchstbeträge um jeweils rund 10 Prozent. Damit wird die Mietentwicklung seit der letzten Wohngeldanpassung vor sieben Jahren nachgezeichnet.
Auch Rentner profitieren
Die neue Wohngeldregelung stellt sicher, dass auch Rentnerhaushalte von einer Wohngeldanpassung profitieren.
Bund und Ländern entstehen durch die Wohngeldreform Mehrkosten von je 280 Millionen Euro. Für den erweiterten Kinderzuschlag sind im Bundeshaushalt rund 260 Millionen Euro erforderlich. Dem stehen Einsparungen des Bundes beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld von etwa 120 Millionen Euro gegenüber. Zugleich werden die Kommunen um über 200 Millionen Euro entlastet, die sie bisher als Leistungen für Unterkunft und Heizung erbringen mussten.
Die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags soll zum 1. Oktober 2008, der Ausbau des Wohngeldes zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2008/03/2008-03-19-kinderzuschlag-und-wohngeld.html