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Erscheinungsdatum 16.04.2008
Gendiagnostikgesetz
Heimliche Vaterschaftstests vor Verbot
Berlin (dpa) - Gentests sind künftig nur freiwillig möglich und wenn sie den Betroffenen selbst nutzen. Heimliche Vaterschaftstests sollen verboten werden. Das Bundeskabinett hat nach jahrelangen Vorarbeiten den Weg für das Gendiagnostikgesetz freigemacht.
Das Eckpunktepapier sieht hohe Hürden für Gentests vor. Es soll jetzt zu einem Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. Der Bundes- Datenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert Strafen für heimliche Gentests.
Dem zehnseitigen Papier zufolge soll jeder das Recht haben, die eigenen genetischen Befunde zu kennen oder nicht. Betroffene müssen in die Untersuchung einwilligen. Sie bestimmen auch über die Weitergabe der Daten an Dritte. Diskriminierung aufgrund von Gen- Eigenschaften soll es nicht geben.
Mit Gentests kann unter anderem die Wahrscheinlichkeit von Krankheiten wie Brustkrebs vorhergesagt werden. Das bringt ethische Probleme mit sich, wenn Betroffene erfahren, dass sie wahrscheinlich krank werden, ohne etwas dagegen machen zu können.
Wer selbst nicht in einen Test einwilligen kann, soll auf genetische Anlagen nur für den eigenen Nutzen untersucht werden dürfen. Reihenuntersuchungen etwa von Krankenkassen sollen nur möglich sein, wenn Leiden behandel- oder vermeidbar sind. Tests vor der Geburt sollen nicht zur Bestimmung des Geschlechts, nur für medizinische Zwecke erlaubt sein.
Beratung bei Tests vor der Geburt
Patienten sollen die Vorteile von Gentests nicht vorenthalten werden. Medizinische Tests dürfen künftig dem Papier zufolge aber nur von qualifizierten Ärzten veranlasst werden. Der Beratung soll eine zentrale Rolle zukommen. Bei Untersuchungen zur Vorhersage von Krankheiten oder Tests vor der Geburt soll Beratung Pflicht sein. Allerdings schreibt der Text auch das Recht auf Beratungsverzicht fest. Genaue Richtlinien soll eine Expertenkommission erarbeiten.
Heimliche Vaterschaftstests sollen verboten werden. Betroffene müssen vorher einwilligen. Wenn ein Kind noch nicht zustimmen kann, ist der gesetzliche Vertreter zu fragen. Näheres soll im Gesetz noch geregelt werden. Heimliche Test sind gerichtlich derzeit nicht verwertbar, aber auch nicht verboten. Seit einer Neuregelung können Männer vor Gericht gegen den Willen der Frau durchsetzen, dass ein Vaterschaftstest gemacht wird.
Arbeitgeber und Versicherer sollen keine Gentests von Beschäftigten und Kunden verlangen dürfen. Ausnahmen soll es bei schon praktizierten Standarduntersuchungen für die gesundheitliche Eignung für einen Job geben - etwa gegen Farbenblindheit von Fahrern oder Elektrikern.
Vorgesehen werden kann, dass Testergebnisse bei Lebensversicherungen mit hoher Summe vorgelegt werden. Nach Angaben des SPD-Abgeordneten René Röspel ist der Punkt noch offen. Er wandte im Deutschlandradio Kultur ein, dass Betroffene ihre Versicherungssummen sonst durch Abschluss verschiedener Verträge verkleinern würden.
Der Datenschutz-Beauftragte Schaar sagte im Deutschlandradio Kultur, nun seien Sanktionen für heimliche Tests nötig. Ein Verbot ohne Konsequenzen werde sich nicht durchsetzen lassen. Er begrüßte, dass es Arbeitgebern untersagt werden soll, Arbeitnehmer zu Gentests aufzufordern.
Nach Angaben der Ärzteorganisation Marburger Bund gibt es heute viel Missbrauch. Anbieter aus dem Ausland verkauften über das Internet gendiagnostische Untersuchungen zur Gewinnmaximierung tausendfach. Die Grünen kritisierten, die Eckpunkte blieben Stückwerk, da sie mit der Forschung den wichtigsten Bereich außen vor ließen. Bereits die rot-grüne Vorgängerregierung hatte eine entsprechende Vorlage erarbeitet.
Datenschützer Schaar fordert Strafen für heimliche Gentests
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Schaar will im geplanten Gendiagnostikgesetz Strafen für heimliche Gentests festschreiben lassen. Ein Verbot, das letztlich keine Konsequenzen habe, werde sich sonst nicht durchsetzen lassen.
Er begrüßte es, dass laut den vom Kabinett beschlossenen Eckpunkten Arbeitgebern untersagt werden solle, Arbeitnehmer zu Gentests aufzufordern. "Selbst wenn der Betroffene einwilligt, ist das doch alles andere als freiwillig. Deshalb finde ich es auch gut, dass in diesem Eckpunktepapier vorgesehen ist, dass solche Zumutungen in Zukunft unterbleiben und gegebenenfalls strafbar werden", sagte der oberste Datenschützer.
Nicht verbieten lassen könne man hingegen, dass der Arbeitgeber, wenn es etwa um Fernfahrer gehe, den Bewerber auf Farbenblindheit teste. "Das ist im Prinzip schon ein Gentest. So etwas muss in Zukunft zulässig bleiben."
Bei Versicherungen müsse der Gesetzgeber möglichst klar definieren, von welcher Versicherungssumme die Tests erlaubt seien, forderte Schaar. Denkbar sei, eine Betragsgrenze für eine Lebensversicherung festzulegen, ab der ein bekannter Gentest gegebenenfalls mitzuteilen sei: "Aber es kann nicht darum gehen, dass man dann von den Versicherungsbewerbern generell einen Gentest fordert. Das darf es nicht sein."
Schaar verlangte unabhängige Stellen, die das, was in einem Gesetz schon möglichst präzise definiert sein müsse, auf ganz konkrete Fallkonstellationen umsetzten.