| Beitrag 161 von 3.152 (5%) | Anfang zurück weiter Ende |
| Väterradio http://www.vaeterradio.de Julisendung - Der Wald des Lebens - Das Märchen von Hänsel und Gretel - Gäste: - Maria Faber - Religionspädagogin im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg - Dr. Hans-Joachim Maaz - Psychiater und Psychoanalytiker und Autor verschiedenster Bücher |
Gesetzesänderung soll Arbeit der Jugendämter verbessern
CharlyBravo,
16.04.08, 12:11
- drucken - Thema drucken - weiterempfehlen
http://www.morgenpost.de/content/2008/04/16/aus_aller_welt/957406.html
Berliner Morgenpost
Panorama
Bei Lea-Sophie haben Eltern und Staat versagt
Gesetzesänderung soll Arbeit der Jugendämter verbessern
Von Dorothea Siems
Berlin - Knapp fünf Monate nach dem qualvollen Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie hat am Schweriner Landgericht am Dienstag der Prozess gegen die Eltern des Kindes begonnen. Der 24jährigen Mutter und dem 26jährigen Vater werden gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen. Zu Beginn des Prozesses räumte der Vater Stefan T. sein Scheitern ein. "Ich habe als Vater versagt. Es tut mir unendlich leid". Er habe den Tod seiner Tochter zu keinem Zeitpunkt gewollt, aber die Augen vor dem immer schlechter werdenden Zustand von Lea-Sophie verschlossen.
Stefan T. ließ von seinem Anwalt verlesen, seine Frau habe sich um das Kind gekümmert, er unter anderem um die Haustiere: "Es gibt keine härtere Strafe, als den Tod seines Kindes." Er betonte, Lea-Sophie habe sich spätestens bei der Geburt ihres Bruders Justin im September 2007 verändert. Sie sei zunehmend aggressiv geworden und habe nicht mehr richtig gegessen. Er aber habe die bedrohliche Lage nicht erkannt und Nicole G. mit der Pflege allein gelassen. Zudem habe die junge Familie sich immer mehr von der Außenwelt abgeschottet.
Gerichte früher einschalten
Die Familientragödie hatte im vergangenen Herbst der Debatte um den unzureichenden Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung neue Nahrung gegeben. Vielfach sind - wie auch in Schwerin - die Eltern den Jugendämtern bekannt. Doch oft versagt der Staat in seinem Wächteramt. Mit einem Gesetzesvorhaben soll die Arbeit der Jugendämter jetzt effektiver werden. So hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Entwurf eines "Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" vorgelegt, über den der Bundestag in der kommenden Woche abschließend beraten wird.
Im Kern sieht die Reform vor, dass die Jugendämter in Zukunft schneller als bisher die Familiengerichte einschalten sollen, damit diese verpflichtende Maßnahmen anordnen können. Die Änderungen sollen es ermöglichen, "die Eltern stärker in die Pflicht zu nehmen", heißt es in der Gesetzesbegründung. Bislang werden die Familiengerichte in 80 Prozent der Fälle erst dann von den Jugendämtern eingeschaltet, wenn es darum geht, den Eltern die Kinder wegzunehmen. Mit der Reform will Zypries erreichen, dass die Gerichte schon in einem früheren Stadium eingeschaltet werden. Denn während die Jugendämter Eltern zu nichts verpflichten können und auf deren freiwillige Mithilfe angewiesen sind, können die Gerichte Maßnahmen anordnen. Im Gesetz sind unterschiedliche Maßnahmen aufgelistet, die dem Kindeswohl dienen sollen. So kann das Gericht die Eltern verpflichten, die Kinder zu medizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu bringen, die von den Krankenkassen in den ersten fünf Jahren empfohlen und bezahlt werden. Auch die Teilnahme an Anti-Gewalt-Kursen oder Erziehungshilfen können den Eltern zur Auflage gemacht werden. Das Ministerium nennt auch eine Ganztagsbetreuung der Kinder in einem Kindergarten als Möglichkeit.
Verpflichtende Maßnahmen
Die Familienpolitiker der Union unterstützen das Gesetzesvorhaben. "Die Reform ist eine Aufforderung an die Jugendämter, sich frühzeitiger als bisher an die Familiengerichte zu wenden", sagte CDU-Familienexpertin Winkelmeier-Becker. Ziel sei es, dass die Gerichte schon auf einem "niedrigerem Gefährdungsniveau" eingriffen.
Doch die Reform stößt auch auf Kritik. Der Verein Familiennetzwerk warnt davor, dass der Staat damit weitaus mehr Eingriffsmöglichkeiten als heute in das Erziehungsrecht der Eltern erhalte. Bislang müsse den Eltern ein Versagen nachgewiesen werden, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen werden soll. Ein solcher Nachweis sei nach dem neuen Gesetz nicht mehr nötig, monieren Kritiker. Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, hält das Gesetz für "Aktionismus". Viel nützlicher seien pragmatische Ansätze vor Ort. So habe Hamburg den Datentransfer stark verbessert, so dass es heute eine elektronische Akte über jeden registrierten Fall gibt.
Aus der Berliner Morgenpost vom 16. April 2008