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Was schert es den Mond, ob ihn ein Hund anheult.
Wenn ich Zweifel an der Vaterschaft zu einem meiner Kinder hätte, würde ich IMMER zuerst einen selbstbestimmten (=heimlichen) Vaterschaftstest machen. Und auf Grundlage des Ergebnisses würde ich dann weitere Maßnahmen überlegen.
Dieses neue Gesetzeskonstrukt soll doch nur die Taschen von Richtern und Anwälten füllen und einmal mehr Väter kriminalisieren.
Bemerkenswert die Aussage: „Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung eines Kindes sind nur dann zulässig, wenn die Personen, von denen eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung eingewilligt haben“.
Bei Vätern, die die Vaterschaft bestritten, war zum Zwecke der Unterhaltssicherung die Einwilligung regelmäßig unnötig. Woraus wir messerscharf schließen, daß das Unterhaltsrecht über dem Grundgesetz steht. Hohes Schutzniveau? Pustekuchen! Nicht für Männer!
Aber wir werden über den Gesetzentwurf auch gleich aufgeklärt, daß es für das "hohe Schutzniveau" bei Säuglingen und Kleinkindern Ausnahmen geben dürfe, wenn es um den "Familiennutzen" geht. Daß der Familiennutzen - wieder einmal - passgenau mit den Wünschen und Ansprüchen der Mütter übereinstimmt und praktisch immer in Euro und Cent definiert wird, ist selbstverständlich reinster Zufall.
Es gibt wohl nichts Verlogeneres, als das Familienrecht in Deutschland.
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
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