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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Junisendung - Ein Leben für Kinder - Männer in erzieherischen Berufen - Gäste: - Arnim Blasche - Musikalische Früherziehung in Kindergärten - Matthias Nordheim - Horterzieher |
Guten Tag,
Nun habe ich Post vom Finanzamt, also das i Tüpfelchen bekommen. Gibts es Erfahrungen wie Anwalts/Gerichtskosten für das Umgangsrecht / Sorgerecht / ABR steuerlich geltend gemacht werden können. Mutter hatte (hat) 100 % PKH und nutzt dies. Boykottierte den Umgang total (mit Unterstützung vom Jugendamt (Kindeswohl) und auch richterlicher Seits (er nahms zurKentniss tat aber nichts dagegen), verlangte alleiniges Sorgerecht, etc.
Das Finanzamt sieht ja keine Zwangsläufigkeit mehr. Für mich weltfremd da jemand der alles bekommt (100 % PKH) natürlich auf Teufel komm raus klagt. Zwangsläufig (Beschlüsse vom/durch das Jugendamt gab es, aber es scherte die Mutter nicht)
Freue mich über eine Antwort (egal welcher Inhalt)
MfG
Bernd Petzold