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Es ist im Familienrecht bei Staatsanwälten gang und gäbe, offensichtliche Falschbeschuldigungen des sexuellen Mißbrauchs der Väter an den eigenen Kindern nicht weiter zu verfolgen. Es endet dann fast immer mit einem "Freispruch 3. Klasse".
Dies ist kein Zufall, denn so werden die Mütter vor den zivilrechtlichen Folgen der Falschbeschuldigung geschützt. Bei einem echten Freispruch müßten sie damit rechnen, für erlittene Vermögensschäden aufzukommen, auf jeden Fall wäre ihr Unterhalt in Gefahr. So aber bleibst Du in der Unterhaltsfalle stecken und mit dem Makel behaftet, Deinem Kind was angetan zu haben.
Wir hatten hier in Aachen auch einen ähnlichen Fall. Als der Vater - ein Polizist - auf einen anständigen Freispruch bestand, drohte ihm der Staatsanwalt, man "werde schon was finden".
Er hat dann auf sein Recht verzichtet.
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
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