| Beitrag 36 von 1.500 (2%) | Anfang zurück weiter Ende |
| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
Hallo,
soweit richtig, was Carsten schreibt.
Allerdings ein „Druckmittel“, wenn sie es sich doch noch anders überlegt,
bleibt der Mutter noch: Strafanzeige. Und das kann unter Umständen haarig
werden für den Vater.
In ähnlicher Richtung hatten wir hier ja schon mal einen internationalen
Fall (Belgien-Deutschland). Kind durfte laut Mutter beim Papa in Deutschland
leben. Dann überlegt es sie sich anders, behauptet die schriftliche
Einverständniserklärung hätte der Vater gefälscht, und besorgt sich ein
Urteil auf Rückführung des Kindes nach Belgien. War ziemlich viel Tumult
damals und ging bis zum Verfassungsgericht.
Übrigens hatte ich vor einigen Tagen einen Anruf mit einem ähnlichen Fall.
Mutter hatte Alleinsorge. Kind wollte zum Vater und das schon viele Jahre
lang. Jetzt ist das (inzwischen etwa 12-Jährige) Kind zu den Lehrern und dem
Jugendamt gegangen und hat gesagt, dass es auf keinen Fall mehr zur Mutter
zurück geht. Wenn es nicht zum Papa darf, will es lieber in eine
Pflegefamilie. Inzwischen hatte der Jugendamtsmitarbeiter gewechselt und sah
die Not des Kindes. Er überzeugte die Mutter, dass sie die gemeinsame Sorge
unterschrieb und dass das Kind jetzt beim Vater leben darf (bei gemeinsamen
ABR). Der Vater wird allerdings keinen Unterhalt von der Mutter fordern, da
er sonst befürchtet, dass es wieder Probleme gibt.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Carsten Blicke [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 30. Januar 2008 09:56
An: Elternforum des Väteraufbruchs - Praxis in Trennungsfamilien incl.
Doppelresidenz- bzw. Wechselmodell
Betreff: [Elternforum] Re: Kind (14) zieht zu mir --> Sorgerecht?
Wohnsitz-Meldung? Schule? Unterhalt? Kindergeld? Jugendamt?
Zitat:
(Gemeinsames) Sorgerecht habe ich nicht (wurde bislang immer abgelehnt),
zahle vollen Unterhalt, seit Juli'07 (zwangsweise) durch's JA tituliert
(befristet bis Ende'08). Das JA hat eine "Unterhaltsbeistandschaft".
Die KM befürwortet den Wechsel. (Allerdings ist ihr nicht zu trauen.)
Fragen:
1. Wie ich inzwischen hier gelesen habe, ist wohl das ABR in dem Alter kein
Problem. (Stimmt das?)
Der Umzug und damit der ständige Lebensmittelpunkt des Kindes ist kein
Problem. Das ABR kann dabei trotzdem bei der Mutter sein/bleiben, ist aber
de facto wertlos, weil kaum mehr vollstreckbar.
Zitat:
2. Inwieweit wird hier das fehlende Sorgerecht zum Problem?
Dürfte eigentlich auch kein Problem darstellen. Sollte die Mutter durch
Halsstarrigkeit der Entwicklung des Kindes im Wege stehen, dann dürftest Du
mit gutem Erfolg eine Übertragung/Ergänzung des SR oder Teilen davon auf
Dich erwirken können. Unter den derzeitigen Bedingungen darf allerdings
weiterhin nur die Mutter z.B. Zeugnisse u.ä. unterschreiben.
Zitat:
3. Melde ich das Kind mit neuem Wohnsitz an, brauche ich dazu irgendwas?
It depends. Bei manchen Meldebehörden brauchst Du gar nichts, bei anderen
wird eine Einverständniserklärung, bzw. die Unterschrift der Mutter erwartet
(bei Müttern kommt das praktisch nie vor).
Zitat:
4. Sind mit der Schule (formale) Schwierigkeiten zu erwarten, inwieweit
sollte man die in Kenntnis setzen? (Ich muß sowieso zwingend mit denen
reden, ganz ohne die lassen sich die Leistungs-Probleme eh' nicht
bewältigen.)
Das hängt von den Lehrern ab. Formalrechtlich aber dürfen sie Dir keine
Auskunft über Leistungsstand und -verhalten geben, da Du kein
Sorgeberechtigter bist. Auch hier hilft eine entsprechende Erklärung der
Mutter.
Vielleicht solltet Ihr einfach beim Standesamt eine gemeinsame SR-Erklärung
abgeben. Das erleichtert vieles, und an den Fakten ändert sich eh nichts
mehr. Das alleinige SR der Mutter ist kaum noch was wert. Bei Kleinkindern
ist es ein probates Druckmittel, bei größeren bringt es nichts mehr.
Zitat:
5. Was ist mit Unterhalt, muß ich den (trotz, oder wegen 'Titel'?) weiter
zahlen? Müßte ich am Ende was kriegen?
Unterhaltsberechtigt ist das Kind. Und wenn es bei Dir lebt, dann bist Du
damit betraut, das Geld fürs Kind auszugeben. Die Mutter empfängt also ab
Februar sowohl KU, als auch Kindergeld widerrechtlich.
Zitat:
6. Müßte sich mit Kindergeld irgendwas ändern?
siehe eben
Zitat:
7. Inwieweit ist das JA einzubinden? Was ist da ggf. an Hilfe oder
Behinderung zu erwarten?
Du kannst Dich mit der Mutter privat über den Unterhalt einigen, aber auch
beim JA eine Beistandschaft einrichten. Sie sind dazu verpflichtet. Auf
jeden Fall solltest Du den neuen Sachverhalt dort bekanntgeben, denn sonst
läuft die Beistandschaft der Mutter weiter.
Gruß
Carsten
PS: ein Titel ist immer vollstreckbar, auch wenn der Sachverhalt für seine
Einrichtung nicht mehr existiert. Du mußt also in jedem Fall von der Mutter
die Urkunde herausverlangen.
____________________
Unser Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können