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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Julisendung - Der Wald des Lebens - Das Märchen von Hänsel und Gretel - Gäste: - Maria Faber - Religionspädagogin im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg - Dr. Hans-Joachim Maaz - Psychiater und Psychoanalytiker und Autor verschiedenster Bücher |
Hallöchen "freffi",
Folgendes unbedingt beachten:
- ja nicht provozieren lassen und dich auf eine Schlammschlacht einlassen.
Die kannst DU nicht gewinnen! Es lebe die Gleichheit vor dem Gesetz!
- nie schlecht über die Mutter sprechen und wenn es noch soviel Beherrschung
kostet! s. o.
- auf Lügen, Verdrehungen und sonstige Unterstellungen nur so weit eingehen,
als es unvermeidbar ist. Sonst entsteht sehr schnell der Eindruck, du
würdest schlecht über Mami reden.
Außerdem würdest du dich auf Nebenkriegsschauplätze einlassen, die Mami
bewusst schafft um von der eigentlichen Sache abzulenken.
- andererseits darfst du zumindest die schlimmsten Lügen nicht unkommentiert
lassen, das wird dir sonst als stillschweigendes Eingeständnis ausgelegt.
- Verwende nie das Wort "Lüge" und wenn es hundertmal zutrifft, sondern
spreche dabei grundsätzlich von "Unwahrheiten". Ist zwar dasselbe, hört sich
aber ganz anders an.
Es kommt eben nicht nur darauf an, was du sagst, sondern auch auf das Wie.
Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob du sagst: "Die lügt wie gedruckt",
oder: "Die Gegenseite (besser: "Kindsmutter") verbreitet ständig Halb- und
Unwahrheiten. Darauf werde ich mich nicht einlassen, denn darüber geht nur
allzu schnell der Blick auf die Sache verloren."
- Hebe diese Unsäglichkeit an Schreiben gut auf (wem sag' ich das?), denn
sie kündigt unmissverständlich einen Gesetzesbruch an: "Von jetzt an werde
ich auf keine Art und Weise der Beiden gut zureden oder sie gar ermuntern,
dass sie das Besuchsrecht aufrecht erhalten sollen/müssen." Man! Ist das ein
Deutsch!!!
Genau dazu aber ist sie seit der letzten Reform des Kindschaftsrechts per
Gesetz verpflichtet! Es müsste sich dabei um einen der 1600er Paragrafen des
BGB handeln. Frage Ingrid, die weiß das besser - jedenfalls so was ;-)
Sag mal, hat ist dein Anwalt ein Einzelkämpfer (also nicht in einer
Kanzlei), weil da alles brachliegt, wenn er mal in Urlaub ist? Hat er keinen
Urlaubsvertreter?
Natürlich kannst du beim zuständigen Amtsgericht auch selber einen Eilantrag
stellen, aber es wäre besser, wenn der von einem Juristen zumindest
gegengelesen werden würde. Frag doch mal im Sekretariat deines Anwalts nach,
an wen du dich da wenden könntest.
Ansonsten bleibt der Rechtspfleger, der an jedem Amtsgericht für solche
Hilfestellungen zur Verfügung steht. Vielleicht erhältst du sogar
telefonische Auskunft, denn hier handelt es sich für Juristen zuförderst um
ein rein formales Problem, dessen Formalinjurien auch ohne Detailkenntnis
des Einzelfalls erläutert werden können.
= wie und an wen ist der Antrag zu stellen, welche Informationen sind
notwendig, welche Anlagen erforderlich ...
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg, Januar
1919 von nationalistischen Offizieren ermordet)
Hallo,
so, jetzt liegt's also vor mir, das Einschreiben mit Rückschein meiner Ex
und ich bin schockiert.
Wörtliches Zitat inkl. aller Grammatik und Rechtschreibfehler:
-Zitatanfang -
KÜNDIGUNG DES UMGANGSRECHTS FÜR XX UND YY
Sehr geehrter Herr ...,
aufgrund der bekannten Tatsachen, dass XX nicht mehr zu Dir will (bekräftigt
durch die Aussage beim Jugendamt) und das sie auch schon öfters von dir
abgehauen ist (letztes Mal am 29.02.08) und YY ebenfalls diesen Wunsch immer
wieder äußert, kündige ich ab sofort das Umgangsrecht für XX und YY.
Von jetzt an werde ich auf keine Art und Weise der Beiden gut zureden oder
sie gar ermuntern, dass sie das Besuchsrecht aufrecht erhalten
sollen/müssen.
Sollte es angesichts der Kündigung - wie bereits deinerseits praktiziert -
zum Klingenterror oder gewaltsamen Eindringen in die Wohnung kommen, werde
ich keine Minute zögern und entsprechende Maßnahmen ergreifen, d.h. die
Polizei holen und Strafanzeige stellen.
Von diversen verbalen und gewaltsamen Attacken sowie Kontrollen vor dem Haus
bzw. in der Nachbarschaft bitte ich ebenfalls abzusenden.
Solltest Du Fragen im Hinblick auf die Angelegenheit haben, wende dich bitte
direkt an deinen Rechtsbeistand.
Mit freundlichen Grüßen
A B-C
-Zitatende -
Anmerkungen meinerseits:
* ja, meine Ältere ist vom jetzigen Wonhort, 500 m von der Mutter
entfernt, einmal - nicht öfters - weggelaufen (letztes Jahr in den
Sommerferien, da haben wir hier noch umgebaut und sie war genervt, weil sie
mal einen Moment lang nicht beachtet wurde, danach gab es die im
Ostermontagsthread beschriebenen Probleme). Das letzte Mal vor drei Wochen
lief sie weg, weil ihre Schwester ein Geburtstagsgeschenk erhielt ("ich
hatte nicht einen so tollen Ranzen") und ich ihrer Aufforderung, ihr jetzt
endlich ein Handy zu kaufen, nicht nachkam und auch nicht nachkommen werde.
Meiner Meinung nach braucht sie das nicht.
* die Kleine hat noch nie einen solchen Wunsch geäußert!
* gerade letztes Umgangs-Wochenende hatten wir eine schöne Zeit mit
Freunden am Nachmittag.
* die Große hatte allerdings seitens ihrer Mutter ein ordentliches
Lern und Hausuafgabenprogramm (G8 halt), dem sie sehr unwillig nachkam =>
und ohne Effekt, was meine Freundin als ihre Lernpartnerin auch auf den
Arbeitsblättern kommentierte.
* Ich bin noch nie gewaltsam geworden, habe nie Klingelterror gemacht
geschweige denn bin ich in ihre Wohnung eingedrungen. Wenn ich in der
letzten Zet Gesprächsbedarf hatte, habe ich - nachdem die Kinder schon die
Treppe raufgestürmt waren und die Wohnungstür wieder verschlossen war -
erneut geklingelt. Kontrollen vor dem Haus habe ich noch nie gemacht, der
kürzeste Weg zum Supermarkt führt daran vorbei. Sie hingegen läuft - ohne
Not - gerne mal bei uns in er Spielstraße vorbei...
Und jetzt?
Meine Freundin sagt "Alle Hebel in Bewegung setzen.Das Umgangsrecht kann
keiner kündigen, was denkt die, wer sie ist?"
Mein Anwalt hat erst nächste Woche Donnerstag, also in zehn Tagen, Zeit für
einen Termin.
Was kann ich ohne Anwalt tun?
Nach Umherlesen im Internet würde ich heute abend ncoh folgendes in die Wege
leiten:
* Vorbereitung Fax/Mail ans Jugendamt
* Fax an Anwalt mit Kopie des Schreibens mit dem Auftrag, auch ohne
vorherigen Termin mit mir
a. einen Eilantrag auf gerichtliche Umgangsregelung zu stellen
b. die gegnerische Anwältin zu informieren, die weiß davon bestimmt noch
nichts.
Ansonsten bereite ich mich auf kinderlose Ferien vor. Wir werden von den
tagesausflügen jeden Tag eine Karte an die Kinder schreiben und sie lieb
grüßen. Mal schauen, wie lange die Ex das toll findet, dass wir uns
amüsieren. Die Teilnahmekarten für fürs geplante (und bezahlte)
Ferienprogramm) werde ich der Ex in den Briefkasten werfen, wenn wir bis
Freitag nichts erreichen.
Wenn noch jemand Tipps für mich hat: gerne willkommen.
Ich versuche, den Kopf oben zu halten....
LG freffi