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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Junisendung - Ein Leben für Kinder - Männer in erzieherischen Berufen - Gäste: - Arnim Blasche - Musikalische Früherziehung in Kindergärten - Matthias Nordheim - Horterzieher |
Hallo zusammen,
gestern wurde in Kiel eine Strafsache nach §235 vor dem AG verhandelt.
Bemerkenswert ist, dass es hier tatsächlich zur Anklage kam.
Angeklagt durch die Staatsanwaltschaft, der Vater war (leider) nur als Zeuge geladen. Eine Nebenklage hätte meiner Meinung nach dem ganzem etwas mehr Ausdruck verliehen.
Es war eine Marathonverhandlung, ganze drei Stunden wurde verhandelt.
Doch irgendwie war es keine Strafverhandlung, sondern eher eine Familienrechtssache. Doch die Verhandlung an sich war sehr interessant. Mir als "Zuhörer" viel es sehr schwer ruhig zu bleiben, wie auch dem restlichem Publikum. Der Zuschauerbreich war recht gut gefüllt und so mit wurde öffentliches Interesse gezeigt. Was wohl auch mit dazu beigetragen hat, wie hier entschieden wurde.
Kurz zur Sache:
Trotz Beschlüsse durch das Familiengericht (AG und OLG) boykottierte die Kindesmutter seit ca. 2 Jahren den Umgang zum Kindesvater. Vorgegebene Termine wurden nicht eingehalten und der Vater stand meist vor verschlossener Tür.
Das ASD wurde eingeschaltet um "begleiteten Umgang" durch zuführen. Dieses klappte recht gut, das ASD sagte aus, das der begleitete Umgang nach drei Durchführungen nicht weiter erforderlich sei. Leider sah der Vater sein Kind hier nach nur ein/zwei Mal wieder. Der Vater hat seine Tochter in zwei Jahren ganze 18 Stunden sehen dürfen/können.
Es gab (glaube ich) 6 Beschlüsse, die den Umgang sicherstellen sollten. Die Mutter begründete den Boykott mit den üblichen Vorwürfen wie z.B. unsittliches Berühren des Kindes, Aggressionen, stalking usw. ... Die Mutter wurde zu Zwangsgeld verurteilt, welches sie auch fleißig für jeden boykottierten Umgang bezahlte.
Nun ja, nun kam es zu der Strafverhandlung nach §235.
Die Staatsanwältin wollte unbedingt eine Verurteilung, die Richterin war sich sichtlich nicht sicher, wie sie oder was sie hier entscheiden sollte. Es entstand bei mir der Eindruck, dass es für alle Professionen "Neuland" war. Keiner wusste so recht wie die Verhandlung zu führen war. Wie gesagt, es wurde eine emotionale familienrechtliche Verhandlung. ASD sagte zu Gunsten des Vaters bzw. gegen die Angeklagte aus, der Anwalt der Angeklagten wollte eigentlich auf Freispruch raus, die Richterin war sich nicht sicher, die Staatsanwältin blieb dran. Es war ein tolles "Schauspiel"!
Die Verhandlung wurde zwei Mal unterbrochen um Rücksprache mit dem Familienrichter zu halten, da es dort einen Beschluss gab, welcher noch keine Rechtskraft hatte.
Der Anwalt forderte Einstellung, Richterin nicht sicher, Staatsanwältin blieb dran.
Es kam zum Vergleich.
Der Anwalt bot Rechtsmittelverzicht bezüglich des besagten offenen Beschlusses an. Man wolle sich an die Weisung des Familiengerichtes halten.
Das Verfahren wurde vorläufig mit der Auflage eingestellt, dass sich die Mutter die nächsten 6 Monate an den Beschluss des Familiengerichtes zu halten hat, erst dann würde das Strafverfahren eingestellt werden.
Ein kleiner Erfolg, denn wäre der Anwalt fit gewesen, hätte die Verhandlung nicht drei Stunden sondern höchstens 10 Minuten gedauert. Der Straftatbestand war nämlich nicht erfüllt. (Dieses führe ich hier bewusst nicht weiter auf, da ja auch unsere Exen mit lesen
) Doch so ist hier weiterer Druck auf die Mutter ausgeübt worden, und wenigstens die nächsten 6 Monate ist hier der Kontakt zwischen Vater und Tochter gewährleistet. Wenn nicht gibt es Sanktionen vom Strafgericht.
Ich hatte nach der Verhandlung noch ein Gespräch mit der Staatsanwältin, welche dazu aufrief diesen Weg auch weiterhin einzuschlagen. Heute hatte ich mit dem zuständigem Oberstaatsanwalt gesprochen, welcher der selben Ansicht ist. Er hat selbst kleine Kinder und würde zum Tier werden, wenn man ihm diese weg nimmt. Nur sei die Umsetzung des §235 äußerst schwierig, es erfordert akribische Arbeit um hier eine Verurteilung herbei zu führen. Doch letzten Endes geht es ja nicht um die Verurteilung, sondern um die Wiederherstellung des Kontaktes zum Kind.
Ich werde mir noch einige Unterlagen zu der Strafverhandlung besorgen, wer Interesse hat kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen.
Diese Verhandlung war ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Klar hatte auch ich andere Erwartungen was das Urteil betrifft, doch auch bei anderen Delikten kommt es öfter zu solchen Entscheidungen.
Ach,
heute Abend wird über die Verhandlung bei RTL berichtet!!! 18.00 Uhr RTL-Aktuell, leider nur regional (Schleswig-Holstein)!
Lieben Gruß
Meik
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Nachgeworfene Macht über unschuldige Kinder zu besitzen ist eine Sache-
diese Macht zu missbrauchen eine andere
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ALLEN Kindern beide ELTERN !!!