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Dieser Beitrag ist wahrscheinlich nur für Ronald interessant. Die anderen sollten sich mit wichtigeren Dingen beschäftigen.
Ich hatte eigentlich nicht mehr vor, mich noch im Forum zu äußern, solange Hartmut hier seine Profilneurosen hemmungslos ausleben darf.
Auch aus anderen Gründen habe ich Dir nichtöffentlich geschrieben. Aber, wenn Du mich dann im Forum ansprichst, so sollst Du auch eine Antwort erhalten:
Auch ich bin betroffen von der Willkür der Frau, die ich einmal geliebt habe. Auch ich habe zu tun, dass ich meinen Sohn regelmäßig sehen darf. Auch ich habe Stunden durch, in denen ich einfach aus dem Fenster springen wollte. Auch ich habe es mit Gesetzen zu tun, die scheinbar immer für den anderen geschaffen zu sein scheinen. Aber auch ich habe mich an dieselben zu halten, ob es mir nun passt oder nicht. Auch ich habe darunter zu leiden, dass die Justiz in Bremen der Meinung ist, dass das Kontinuitätsprinzip darin besteht, das Kind per se dort zu lassen, wo es gerade ist, weil damit die Kontinuität gewährleistet ist. Dem kann ich als Sozialpädagoge natürlich nicht folgen, weil ich es für pädagogisch völlig daneben halte. Die Justiz ist aber eben auch kein Verein von Sozialpädagogen, der versucht die Gesetze umzusetzen. Die Justiz hat die bescheidene Aufgabe (so wie ich es sehe) dass sie versuchen muss, die Gesetze umzusetzen. Nun sieht aber jeder das, was ihn betrifft, ein wenig anders.
Zuerst einmal will ich zu Deinen Gunsten annehmen, dass Du glaubst, was Du schreibst, und hoch engagiert bist.
Das war’s dann auch schon mit der Zustimmung.
Vorausgeschickt: ich „unterhalte“ nicht die Website „Initiative-Kind.de“, bin aber einer der Moderatoren.
Laß mich Deinen Text systematisch abarbeiten. Eine Heidenarbeit bei der Länge, und ich will hoffen, dass Du das zu schätzen weißt.
Du schreibst:
„Auch ich habe es mit Gesetzen zu tun, die scheinbar immer für den anderen geschaffen zu sein scheinen. Aber auch ich habe mich an dieselben zu halten, ob es mir nun passt oder nicht. Auch ich habe darunter zu leiden, dass die Justiz in Bremen der Meinung ist, dass das Kontinuitätsprinzip darin besteht, das Kind per se dort zu lassen, wo es gerade ist, weil damit die Kontinuität gewährleistet ist. Dem kann ich als Sozialpädagoge natürlich nicht folgen, weil ich es für pädagogisch völlig daneben halte. Die Justiz ist aber eben auch kein Verein von Sozialpädagogen, der versucht die Gesetze umzusetzen. Die Justiz hat die bescheidene Aufgabe (so wie ich es sehe) dass sie versuchen muss, die Gesetze umzusetzen. Nun sieht aber jeder das, was ihn betrifft, ein wenig anders.“
Wer behauptet, die Gesetze wären nur für den anderen geschaffen? Im Großen und Ganzen sind sie durchaus geschlechtsneutral, werden aber von der Justiz sehr parteiisch, ja sexistisch, ausgelegt. Würden die Richter das bestehende Recht einfach nur umsetzen, gäbe es diesen Verein nicht.
Laß mich das anhand von Beispielen darlegen (und ich habe wahrlich auch Zustimmung in juristischen Kreisen, bis hinauf zu Richtern): es gibt verschiedene Methoden der deutschen Richter, das Recht zu brechen. Revisionsgerichte haben die Möglichkeit, Klagen gar nicht erst zur Entscheidung anzunehmen. Das haben z.B. die Verfassungsrichter im Fall der Klage gegen die Wehr“pflicht“ der Männer versus Wehr“recht“ der Frauen getan.
Thematisch zu weit weg?
Nehmen wir den Fall Görgülü. Dort wurde dem leiblichen Vater vom JA Wittenberg, unter Zuhilfenahme des OLG Naumburg, das Recht auf sein Kind genommen. Auch hier hat es das BVerfG abgelehnt, den Fall zur Entscheidung anzunehmen. Erst der EuGMR musste die Karlsruher Richter daran erinnern, dass hier eklatant Menschenrechte verletzt worden waren. Gerichtspräsident Papier hat auf diesen Rüffel aus Straßburg ziemlich pampig reagiert.
Doch man kann auch Recht brechen, indem man vorsätzlich von falschen Annahmen ausgeht. So hatte seinerzeit der BGH im Vaterschaftstesturteil (Januar 2005, wenn ich mich recht entsinne) das Grundrecht eines Kindes auf Wissen, woher es stammt, umgedreht in ein Recht auf „Nichtwissen“, um den Vater als allein Interessierten an der Vaterschaft vorzuführen.
Und wir erinnern uns bestimmt alle an die skandalöse BVerfG-Entscheidung zum § 1626a BGB, in dem – ganz eindeutig verfassungswidrig – nichteheliche Väter pauschal vom SR ausgeschlossen werden. Hier trafen die Richter die ebenso abenteuerliche wie vorsätzlich falsche Annahme, dass die Entscheidung einer alleinsorgeberechtigten Mutter nur vom Kindeswohl getragen sein würde.
Hier geht es nicht darum, ob mir die Interpretationen gefallen, sondern ich kritisiere, dass beide Gerichte (BVerfG, BGH) politische Urteile gefällt haben. Sie haben ganz eindeutig die Verfassung aus profanen opportunen Gründen der gängigen Rechtsprechung angepasst, und sie nicht vor politischen und nachrangigen Gerichtsurteilen geschützt. Dafür aber – und nur dafür – werden sie bezahlt.
Ich halte mich für kompromisslos verfassungstreu – seit eh und je. Deshalb habe ich seinerzeit in den frühen 80er Jahren auch in der ersten Reihe der Volkszählungsgegnern gestanden und Bürger unserer Stadt zum passiven Widerstand aufgerufen.
Zu recht, wie sich später erwies. Die Volkszählung des CSU-Innenministers Friedrich Zimmermann war in ihrer Ausgestaltung grundgesetzwidrig.
Staatstreue zeichnet sich also nicht selten dadurch aus, dass man „Nein!“ sagt, wenn Politiker und Richter allzu ungeniert die Gesetze ausdehnen. Sie tun es in meinem Namen, und dagegen verwahre ich mich. Längst nicht jeder, der sich gegen das Recht stellt, stellt sich gegen das Gesetz.
Du schreibst:
„Ich kenne die Geschichte von Morle nicht, glaube aber, dass sie so ein großes Gefühl von Not spürte, dass sie ausgewandert ist. Das ist schlimm und traurig. Ebenso wenig kenne ich die Geschichte von Carsten. Aber ich kenne seine Schilderung der Umstände. Nachdem ich es durchgelesen habe war mir so einiges unklar … geworden oder geblieben?!“
Es ist schon ein wenig makaber, von „Not spüren“ zu schreiben, wenn das JA wiederholt bei der allein in der Wohnung befindlichen Mutter unter Drohungen Einlaß in die Wohnung fordert und danach mit der Ankündigung, sich einen gerichtlichen Beschluß zu besorgen, abzieht.
Das Szenario bei Morle ähnelte dem bei Franz auf so fatale Weise, dass zuletzt nur noch die Warnung ergehen konnte, die Kinder vor dem nächsten Erscheinen des JA in Sicherheit zu bringen.
Hättest Du ihr geraten, die Kinder angesichts der Fälle Haase, Koch, Görgülü, König, … , dem JA vertrauensvoll auszuliefern? In einem Ort, wo sich vor 10 Jahren das zuständige FamG in einem Kinderschänderprozeß bis auf die Knochen blamierte?
Du vertraust einer JA-Tusse, die zugibt, psychiatrisch in Behandlung gewesen zu sein, mehr als drei anderen Psychologen und dem familiären Kinderarzt?
Wer ist da naiv?
Wie ich Dir schrieb, Morle lebt heute mit ihrer Familie in Frankreich, und dort sieht trotz der deutschen Amtshilfe niemand eine Veranlassung, die Kinder zu therapieren oder gar zu verschleppen.
Um meine Geschichte musst Du Dich nicht sorgen, ich habe mir und meinen Kindern einen Rosenkrieg, bei dem die Siegerin angesichts meines nichtehelichen Statusses eh schon von vornherein feststand, verzichtet.
Mit dem JA hatte ich nur im Rahmen eines Versuchs, den Unterhalt zu titulieren, zu tun, und an einem Tag sehr positive, als auch ebenso negative Erfahrungen gemacht.
Ich kann kann also ein Stück weit behaupten, dass mich keine Betroffenheit „mit Schaum vor dem Maul“ herumlaufen lässt. Was ich schreibe, das schreibe ich bewusst, sowohl im Stil, als auch inhaltlich.
Doch weiter im Text:
Ich möchte hier nur an die beiden vor gut einer Woche in der ARD vorgestellten Fälle in Tübingen und Hamburg erinnern. In beiden Fällen – übrigens wie in den von mir zitierten – haben die jeweiligen Eltern leichtgläubig um die Hilfe des JA ersucht.
Es gibt in mindestens einem Fall ein höchstrichterliches Urteil, dass die Kinder zeitnah wieder zu ihrer Mutter zurückzubringen sind. Da schert sich das JA einen feuchten Kehricht drum, und sagt das auch offen in die Kamera.
Es gibt höchstrichterliche Urteile, dass die Kindesherausnahme ein so gravierender Einschnitt in die Familie darstellt, dass sie nur gerechtfertigt ist, wenn das Kindeswohl akut gefährdet ist und andere Hilfe nicht möglich.
Im Fall König findet sich dieser Vorwurf an keiner(!) Stelle in den Gerichtsakten.
Angesichts der menschenverachtenden Aktionen des Kreis-JA Düren (Anrücken mit einem 7 Mann starken Rollkommando, gewaltsames Heraustragen zweier um Hilfe schreiender Kleinkinder (4 und 8 Jahre alt), der Aufforderung an die anwesende Polizei, Türen aufzubrechen, um auch der anderen beiden Kinder habhaft zu werden), muß ich ohne Wenn und Aber sagen: „Hier wurde in dieser Familie Kindesmisshandlung betrieben“.
Ich will nicht aus dem Nähkästchen plaudern und keinen kompromittieren, aber ich denke, ich kann behaupten, dass NIEMAND außerhalb des Kreis-JA Düren und deren Helfershelferinnen in Jülich und Köln die Aktion gebilligt hat. Und mit „Niemand“ meine ich auch Vertreter Deiner Zunft.
Zitat:
„Fakt ist eins! In meiner sechzehnjährigen beruflichen Laufbahn habe ich Mitarbeiter in den Fachdiensten Jugend gesehen und erlebt, die so manchen Fall vorzeitig beendet haben, weil die Eltern die Hilfe nicht mehr wollten, weil sie sich in ihrer Verantwortung als Eltern nicht wahrgenommen fühlten. Im gleichen Fall stehe ich als Helfer da und fordere die Mitarbeit der Eltern als unabdingbares Mittel für den Hilfeplanprozess … und stehe da und weiß nicht weiter, weil viele Eltern nicht mitmachen.“
Ohne den Einzelfall beurteilen zu können und zu wollen, erkenne ich: Hier spricht der arrogante Psycho-Akademiker, der sich anmaßt, besser als Eltern zu wissen, was für Kinder gut ist.
Dein Statement zu Kinderärzten stößt in dieselbe Richtung. Da ist der verkopfte Weltverbesserer, der dem Handwerker und Pragmatiker Unfähigkeit vorwirft.
Du hast in jedem Deiner Statements recht, Ronald. Aber in den Schlüssen, die Du daraus ziehst, liegst Du fatal daneben.
Alle Eltern, die sich mit ihren Sorgen an uns gewandt haben, hatten beim Umgang mit den Behörden teils eklatante Fehler gemacht und oft einen Machtkampf geradezu heraufbeschworen. Leider ließ sich insgesamt nur die Minderheit dazu bewegen, bei aller Wut den Ball flach zu halten. Das Recht auf ihrer Seite wissend, haben sie gekämpft, wo vielleicht mit Kooperation mehr zu erreichen gewesen wäre.
Es ist aber den SA der JÄ in diesen Fällen vorzuwerfen, dass sie eingedenk ihrer Behördenmacht in der elterlichen Ausnahmesituation nicht deeskalierend wirkten, sondern den Konflikt richtig anheizten.
Mehr noch als den JÄ aber kreide ich den Familienrichtern an, in ihrer beispiellos arroganten Selbstgewißheit, überhaupt erst endlose Kriege in die gescheiterten Familien getragen zu haben. Richter sind emotional nicht in den Konflikt involviert und man sollte daher von ihnen erwarten, dass sie vermittelnd zwischen zwei hoch verletzten Parteien wirken. Tatsächlich hüllt sich aber mancher Soziopath in die schwarze oder violette Robe, und urteilt wie ein Strafrichter nach dem Täter/Opfer-Muster ab.
Gerade ist wieder ein langjähriger Staatsanwalt – also ein Strafrechtler – in Berlin zum Familienrichter bestellt worden.
Ich greife JÄ und Familiengerichte ganz bewusst pauschal an, wohl wissend, dass nicht alles schwarz ist, was in den Gemäuern dort geschieht.
Aber soll ich einen Vater dahingehend „beraten“: „Tut mir leid, mein Junge. Die SB deines JAs von A bis L sind schwer in Ordnung, der von M bis S ist ein hirnkranker Arsch. Pech für dich!“?
Den JÄ fehlt eine allgemeingültige Regel, nach der sie arbeiten, qualifizierte MA, die sich einer neutralen EXTERNEN Kontrolle zu unterwerfen haben, die auch berechtigt ist, Ideologen zu feuern.
Wir brauchen eine Spezialisierung und Pflicht zu fachlichen Weiterbildung der Robenträger im Familienrecht – auch hier mit der Möglichkeit der Entlassung bei Unfähigkeit oder –willigkeit. Deutschlands Richter sind der einzige mir bekannte Berufsstand, der sich anmaßt, nach dem zweiten Staatsexamen alles zu können.
Mag sein, dass die Mehrzahl der JÄ seriös und mit Idealismus in der Elternhilfe zum Wohle der Kinder wirkt.
Was aber zählt das, wenn es in 10% der Ämter zum Himmel stinkt.
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
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