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Hallo
@ andre69
Also die Fahrtkosten müssen in der tatsächlichen Höhe übernommen werden.
Wenn du natürlich ein älteres Auto hast kommst du nicht mit der l zahl hin.Dazu muss man sagen davon ausgegangen das dies kein luxusauto ist.
Da werden sie natürlich die Kosten nicht übernehmen.
Prinzipell übernehmen sie die Kosten der Beförderung was am günstigsten ist.
Es gibt aber auch Härtefall Regelung z.B. wenn du mit der Bahn sag ich mal 2 Tage unterwegs bist und mit dem Auto nur 6 Stunden. Dann ist dies unzumutbar und sie müssen dann die Kosten übernehmen die anfallen bei einen PKW .
Sonst könnten die ja auch sagen fahr mit dem Fahrrad da fallen keine Kosten an. Grins.
Gruß