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Warum Einfach wenn es auch kompliziert geht: ARGE Live
tfpmr,
04.08.07, 11:17
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nach meiner arbeitsaufnahme, teilte mir die arge zurecht mit das eine überzahlung passiert ist...
die arge nannte mir eine summe, die meines erahtens um 200€ überhöht war. diesbezüglich teilte ich der arge im rahmen der anhörung mit: das es tatsächlich eine überzahlung gab aber halt 200€ niedriger als von der arge gefordert. da diverse ansprüche in der berechnung nicht beachtet wurden.
nichts desto trotz wurde dann der betrag durch einen bescheid festgelegt (200€zuviel), was wiederum dazu führte das fast zeitgleich von der einzugstelle der arge`n eine zahlungsaufforderung kam (die natürlich vollstreckbar ist).
weshalb ich natürlich einen widerspruch verfasste, sowie eine stundung der zahlung bei der einzugstelle beantragte, bis zur klärung des widerspruchs.
der stundung wurde stattgegeben, und von meiner seite wurde bereits der überzahlte betrag (abzüglich 200€) beglichen.
im wiederspruch beantragte ich das die 200€ mir angerechnet werden da sie mir zustehen, jedoch braucht man diese nicht mehr auszuzahlen da ich ja dieses geld bereits erhalten hatte, und wir dann quitt sind....
nun im wiederspruchs verfahren wurde mir diesbezüglich auch recht gegeben, und die 200€ tatsächlich an mich überwiesen, so das nun tatsächlich eine weitere überzahlung von 200€ besteht. und ich diese 200€ wieder an die arge (einzugsstelle) überweisen kann.
man hätte es doch einfach verrechnen können und wir währen in dieser angelegenheit quitt gewesen, nun darf ich nächste woche wieder auf die bank springen......
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Grüßle Thomas
Forenteam