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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
Hallo zusammen.
Ich / wir, meine Tochter 18 Jh. Schülerin und ich (Vater) geschieden, beziehen seit 2005 ALG II.
Meine Tochter lebt bei mir. Die zweite, 15 jh. Tochter, Schülerin, lebt bei der Mutter - kein ALG II. Diese wurde noch in keiner Berechnung der BG berücksichtigt!!! Sie kommt alle 14 Tage und die Hälfte der Ferien.
Nun zieht die große Tochter aus der BG zum 01.01.2008 aus zu ihrer Mutter.
Der einzige Grund hierfür ist, dass sie die Vergewaltigung der ARGE nicht mitmachen will, wenn sie 400,-- Euro Jobs annimmt und dann 240,-- Euro abgezogen bekommt.
Dass die Kinder mitbestraft werden, wenn die Eltern ALG II Bezieher sind, braucht wohl hier nicht mehr näher erwähnt zu werden.
Nun meine Frage:
Wie wirkt sich der Auszug auf die Gesamtsituation aus?
>>> Wohnung sofort räumen? Geht aus vielen Gründen nicht.
>>> Falls Berechnung ab 01.01.2008 nur noch für eine Person stattfindet - wo gibt es finanzielle Unterstützung zum Überleben?
>>> Wie gestaltet sich die Zahlung in dem Fall ab 01.01.2008? Gibt es Übergangsfristen?
>>> Falls Wohnung aufgegeben werden muss - zahlt ARGE Umzugskosten? Sonstige Kosten?
>>> Wieviel m² stehen mir zu, wenn dann zwei Kinder zwecks Umgang kommen?
>>> Bleibe ich dann für zwei Kinder auf den Umgangskosten alleine sitzen, wie bisher bei der einen Tochter, die nicht in der BG lebt?
Für Antworten bedanke ich mich ganz herzlich schon im Voraus.
Für weitere Ideen bin ich sehr dankbar.