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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Maisendung - Familienpolitik mit Vätern - Aufbruch in die Zukunft - Bericht vom 1. deutschen Väterkongress in Karlsruhe - Gäste: - Dr. Johannes Berchtold - Leiter der männerpolitischen Grundsatzabteilung im österreichischen Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, Wien - Prof. Dr. med. Matthias Franz - Universität Düsseldorf - Thomas Mörsberger - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - Dr. Bruno Köhler - Verein MANNdat |
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http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=60145
Widerspruch ist nur innerhalb eines Monats nach Zugang eines Alg II-Bescheides möglich, danach nicht mehr.
Noch eine Ergänzung, die über die Auslandsliste bei mir ankam. Ich kopiere einfach mal hier ein - siehe kursive Schrift:
Klage gegen Regelsatzhöhe (347 Euro) des ALG II jetzt beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
DGB fordert zu Massen-Widerspruch gegen Alg II-Bescheide auf
Musterklage gegen Alg II-Regelsatz vor dem Bundesverfassungsgericht Aktenzeichen 1 BvR 1840/07
DGB unterstützt Musterklage gegen Alg II-Regelsatz und fordert zu massenhaften Widersprüchen auf.
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlruhe ist eine von der IG Metall unterstützte Klage eingegangen, mit deren Hilfe die Höhe des Regelsatzes für Alg II-Bezieher von 345 Euro überprüft werden soll (Aktenzeichen 1 BvR 1840/07). Nach Meinung der Gewerkschaften ist der Alg II-Satz zu niedrig bemessen, um Langzeitarbeitslosen ein Leben in Würde zu ermöglichen.
Mit der Verfassungsklage soll zudem überprüft werden, ob die pauschale Berücksichtigung einzelner Leistungen im Alg II-Satz mit dem individuellen Rechtsanspruch auf Sicherung des Existenzminimums vereinbar ist.
Welche Auswirkungen hätte eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?
Wenn die Karlsruher Richter den Alg II-Regelsatz für verfassungswidrig erklären, muss der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts treffen. Diese gilt dann für die Zukunft.
Gleichzeitig kann das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil auch feststellen, dass Arbeitslose einen Anspruch auf Nachzahlung des zu niedrig bemessenen Arbeitslosengelds II haben. In der Regel profitieren von einer entsprechenden Nachzahlungspflicht aber nur Arbeitslose, die rechtzeitig Widerspruch gegen ihren Alg II-Bescheid eingelegt haben.
Was muss ich tun, um mein Recht auf Nachzahlung von Alg II-Leistungen zu wahren?
Arbeitslose, die ihren Rechtsanspruch auf eine Nachzahlung von Alg II-Leistungen wahren wollen, müssen Widerspruch gegen ihren Alg II-Bescheid einlegen. Bei einem neuen Bescheid für einen weiteren Bewilligungszeitraum muss erneut Widerspruch eingelegt werden.
In einer Bedarfgemeinschaft - zum Beispiel in einer Familie - mit mehreren Personen, muss jedes Mitglied gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Das gilt auch für minderjährige Kinder. Um das Verfahren zu vereinfachen, kann ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für alle anderen den Widerspruch erheben. Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht. Erziehungsberechtigte können ihre minderjährigen Kinder mitvertreten.
Für alle, die ihren Rechtsanspruch auf eine mögliche Nachzahlung bis zur Entscheidung in Karlsruhe wahren wollen, haben die Gewerkschaften einen Musterbrief vorbereitet.
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund mit Download
» Musterbrief für den Widerspruch gegen den Alg II-Bescheid «
http://www.dgb.de/2007/10/08_widerspruch..._regelsatz.htm/
TIPP vom Admin (widerspruch-und-klage):
Bitte die Rechtsmittelbelehrung des Bescheids beachten! Widerspruch ist nur innerhalb eines Monats nach Zugang eines Alg II-Bescheides möglich. Danach kann allerdings bei der Behörde einen Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) und Antrag auf Rücknahme der Verwaltungsakte nach Eintritt der Bindungswirkung im Zugunstenverfahren (§§ 44 Abs 3 iVm 40 Abs. 5 SGB X) gestellt werden.
Dies ist für zurückliegende Bescheide innerhalb einem Zeitraum von 4 Jahren möglich. Der Überprüfungsantrag eröffnet wieder den Weg zur Sozialgerichtsbarkeit.
Siehe auch Thema: Über einen Überprüfungsan muss entschieden werden.
BUNDESSOZIALGERICHT
Urteil vom 5.9.2006 Az B 2 U 24/05 R
http://www.widerspruch-und-klage.de/thre...eadid=4257&sid=
» HARTZ IV: WIDERSTAND IST DRINGEND NÖTIG » HARTZ IV UND DIE VERFASSUNGSMÄSSIGKEIT »
http://www.widerspruch-und-klage.de/boar...oardid=680&sid=
Zur Sicherheit: Keine Rechtsberatung! Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen, die von Betreiber, Moderatoren oder Benutzern im Forum gegeben werden, sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen und beruhen ausschließlich auf eigene Einschätzungen und Erfahrungen. Die praktische Umsetzung dieser Tips geschieht grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Betreiber des Forums haftet keinesfalls für etwaige rechtliche oder finanzielle Konsequenzen, die aus der Befolgung der Ratschläge entstehen.
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund mit Download
» Musterbrief für den Widerspruch gegen den Alg II-Bescheid «
Musterbrief für den Widerspruch
Das ganze Thema findet Ihr hier:
http://www.sozialbetrug.org/thread.php?threadid=8888
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Wo Unrecht zu Recht wird,
wird Widerstand zur Pflicht
[editiert: 15.10.07, 13:06 von Schumacher]