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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
Hallo, meine uneheliche Tochter (10 Jahre) lebt seit März bei meinen Eltern, da ihre Mutter für vier Monate in eine Klinik musste. Meine Wohnung ist mit 67 qm, in der ich mit meiner Frau und unseren beiden Kindern lebe zu klein, um Tochter aufnehmen zu können. Zwischenzeitlich ist meine Tochter in Psychologischer Behandlung, es stellte sich heraus, dass sie physisch und psychisch misshandelt wurde und auf keinem Fall zur Mutter zurück möchte. Nach einem Psychologischen Gutachten darf sie auch nicht zurück. Das Jugendamt stimmt dem auch zu. Nun haben wir uns eine Wohnung mit fünf Zimmern in Wohnortnähe meiner Eltern gesucht (zur Zeit wohne ich 100 km entfernt), um in der Nähe zu sein und um sie nach einiger Eingewöhnungszeit bei uns aufzunehmen (durch die traumatischen Erlebnisse bei ihrer Mutter kann sie nicht sofort bei uns bzw. mit unseren Kindern leben). Bei uns soll sie in de Zeit bis dahin ein eigenes Zimmer bekommen, in welchem sie sich zurückziehen kann, wenn sie an den Wochenenden oder in den Ferien da ist. Dies ist für sie sehr wichtig, darüber habe ich eine Bescheinigung der Kinderpsychologin. Nun will uns die ARGE als Hartz IV Empfänger weder den Umzug in die Nähe dorthin bewilligen, noch wird uns eine Wohnung für fünf Personen bewilligt (hierzu muss ich sagen, dass das Amt für Wohnungswesen uns einen Wohnberechtigungsschein für fünf Personen ausgestellt hat, da meine Tochter auch anerkannt wird, wenn sie weiter bei der Mutter leben würde). Unser Widerspruch gegen die Ablehnung hierzu wurde auch abgelehnt. Meine Frage ist, kann die ARGE mir die Bewilligung verwähren?