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Kosten für das schullandheim
tfpmr,
04.08.07, 10:44
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mein sohnemann hatte vor den sommerferien, seinen schullandheim aufenthalt dieser sollte incl. fahrt 305€ kosten.
die arge bewilligte allerdings lediglich 250€ mit der begründung: "gemäß den bestimmungen und richtlinien des landratsamtes können kosten für das schullandheim lediglich in höhe von maximal 250€ übernommen werden."
diese 250€ wurden dann auch ausgezahlt.
mein widerspruch hierzu begründetet ich singemäß folgendermassen: "das es im gesetzestext hierzu keinerlei begrenzung gibt, und das man mir diese richtlienie (und oder bestimmung) des landkreises offenlegt, da mir diese nicht bekannt ist, und ich meinen widerspruch erst fundiert begründen kann wenn mir diese unterlagen auch vorliegen".....
nun reagierte die arge damit mir den betrag von 55€ nachträglich zu genemigen, und gab meinem widerspruch im vollem umfang recht, sie zahlte die 55€. verweigerte aber die offenlegung dieser richtlinie/bestimmung......
ob es diese wirklich gibt????????
kein plan aber die schullandheim kosten wurden dadurch dann doch komplett übernommen...
also ein widerspruch kann sich tatsächlich auszahlen....
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Grüßle Thomas
Forenteam