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Hallo,
dito.
Umgehend zu einem Anwalt, ggf. einem Fachanwalt und Klage einreichen.
Meines Wissens besteht aber beim Sozialgericht kein Anwaltszwang, so
dass man sicher auch sofort selbst Klage einreichen kann.
Ich würde versuchen dort eine Art vorläufige Klageschrift zur
Fristwahrung einzureichen mit dem Verweis, dass eine entsprechend
fachlich fundiert Formulierte Klageschrift über einen Anwalt
nachgereicht wird.
Frage an unsere Juristen: geht sowas?
Gruß, Torsten
tfpmr schrieb:
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Torsten Fabricius
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