| Beitrag 12 von 643 (2%) | Anfang zurück weiter Ende |
| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
juhu
bin gerade beim zappen beim mdr hängengeblieben
es sind wohl einige neue urteile ergangen die hir her gehöhren
http://www.mdr.de/sachsenspiegel/5262191.html
SACHSENSPIEGEL-Serie | MDR FERNSEHEN | 18.02.-22.02.2008
Hartz-IV: ALG II-Bezieher kämpfen um ihr Recht
Zahlreiche ALG II-Bezieher klagen gegen ihre Hartz IV-Bescheide. Sozialgerichte kommen mit der Bearbeitung der Klagen kaum hinterher. In der SACHSENSPIEGEL-Serie stellen wir einige Urteile vor, die den Empfängern von Arbeitslosengeld II Recht zu gesprochen haben. Lesen Sie die Urteile mit den entsprechenden Aktenzeichen hier nach.
Rechte: dpa
Hartz-IV-Urteile: Klassenfahrt
Die Arbeitsagentur muss ALG-II-Emfpängern die Klassenfahrten ihrer Kinder bezahlen - egal wie hoch die Kosten sind. Auch Skikurse, die auf dem Lehrplan stehen, müssen von der ARGE übernommen werden. Die Schüler sollen in die Klasse eingebunden und nicht ausgeschlossen werden.
(SG Lüneburg, Az.: S 24 AS 492/07 ER)
Hartz-IV-Urteile: Kinderbett
Junge Mütter, die Arbeitslosengeld II erhalten, haben Anspruch auf ein Kinderbett. Die Einschränkung: Die Arbeitsagentur muss kein neuwertiges, sondern nur ein gebrauchtes Bett finanzieren - wenn es Zwillinge werden: eben zwei. Außerdem hat ein Paar mit Baby Anspruch auf eine 3-Zimmer-Wohnung.
(LSG NRW, Az.: L 20 B 93/06 AS ER)
Hartz-IV-Urteile: Kinderbesuch
Kann es sich ein arbeitsloser Vater nach einer Scheidung nicht leisten, regelmäßig seine Kinder zu treffen - so steht ihm mehr Geld zu. Konkret ging es um Fahrtkosten, die ihm laut Urteil die Bundesagentur für Arbeit erstatten muss.
(BSG Kassel, Az: B 7b AS 14/06 R)
Hartz-IV-Urteile: Autofahrer
Arbeitslose dürfen ihr Auto behalten - sofern es nicht mehr als 7.500 Euro wert ist. Erst dann wird es als Vermögen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Im konkreten Fall hielt die ARGE nur ein Fahrzeug mit einem Wert von 5.000 Euro für angemessen und hat deshalb die Unterstützung verweigert.
(BSG Kassel, Az: B 14/7b AS 66/06 R)
Hartz-IV-Urteile: Fahrtkosten
Und noch in einer weiteren Entscheidung urteilten die Richter zugunsten von Arbeitslosen. So müssen Jobcenter ALG-II-Empfängern auch geringe Fahrtkosten erstatten, wenn sie zu Pflichtterminen ins Amt eingeladen werden. Das Gericht verwarf damit eine Grenze von sechs Euro bei der Erstattung. Schließlich zähle für die Arbeitslosen jeder Euro.
(BSG Kassel, Az: B 14/7b AS 50/06 R)
Hartz-IV-Urteil "Ratenzahlung"
Hat ein ALG-II-Empfänger ein Auto auf Pump gekauft, kann er die Raten absetzen. Allerdings nur, wenn der Wagen für die Fahrt zur Arbeit notwendig und das Auto wertmäßig angemessen ist. Damit sprach das Hessische Landessozialgericht dem Kläger einen höheren Leistungsanspruch zu.
(Hessisches LSG, Az: L9AS69/06 ER)
(Stand der Aussagen: Februar 2008)
Hartz-IV-Urteile: Alle vorgestellen Fälle zum Nachlesen
zuletzt aktualisiert: 19. Februar 2008 | 17:44
____________________
www.kinder-nach-hause.de/kids/konopka/index.html