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So ich habe mir den Link angesehen!
Eins verstehe ich nicht ganz genau:
Wer sofort vor Gericht will, stellt jetzt beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Umgangsvermittlung nach § 52a FGG. Voraussetzung ist dabei, dass noch keine aussergerichtliche Beratung oder Vermittlung in Anspruch genommen wird. Kein Anwalt nötig.
Wir haben jedoch schon mit einer Anwältin und mit dem JA darüber gesprochen!
Was heisst das jetzt genau??
Geht das nun oder nicht?