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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Augustsendung - Stufen der Liebe - eine Buchvorstellung mit dem Autor Rupert Martell - Gäste: Rupert Martell - Buchautor - Frank Balthasar - Interviews von Kindern zum Thema - Stefan Domke - Lesen der Textbeispiele und Pfarrer von Hohenthurm - Gisela Sterkel - Auswahl der Textbeispiele und Leiterin der Kreismusikschule "Carl Loewe" |
Hallo Regina,
hier muß ich ausnahmsweise mal das Jugendamt beinahe schon in Schutz nehmen. Das
Jugendamt hat hier, vor allen Dingen bei einer solchen richterlichen Formulierung,
keinerlei Handhabe die Exe zur Raison zu bringen. Ob die im Jugendamt nicken, ihr den
Kopf waschen oder dem Papa recht geben – die können nix tun. Die können im Übrigen
nichts festlegen, nichts für und nichts gegen den Vater.
Ich sehe als einzige Möglichkeit (wie seht Ihr anderen im Forum das?), dass Dein Schatz
wieder zu Gericht geht und den Umgang genau festlegen lässt. Eine Formulierung, wie sie
Euer Richter benutzt hat, ist nur dazu gut, um sich den Allerwertesten abzuputzen. Auf
diese Formulierung hin, kann man nicht mal Zwangsmittel beantragen.
Ihr habt eine sehr große Entfernung. Hier habe ich mal in umgekehrter Richtung von
Schleswig-Holstein nach Bayern, bei Gericht erlebt, dass der Richter bei einem etwa
6-Jährigem Kind auf Wunsch des Vaters festlegte, dass das Kind hauptsächlich sehr große
Teile von Ferien und bei sonstigen größeren zusammenhängenden freien Tagen (z. B. wenn
es Brückentage gibt) beim Vater ist. Dazwischen wurden Telefontermine festgelegt. Die
Festlegung von Umgang und Telefongesprächen erfolgte mit genauer Uhrzeit und den genauen
Tagen. Die Mutter muss sogar das Kind zum Bahnhof bringen.
Wenn die Mutter dann diesen genauen Festlegungen nicht folgt, kann man ihr zum Einen die
unnötigen Fahrt- bzw. Mehrkosten in Rechnung stellen und zum Anderen in die „nächste
Stufe“ gehen. Zwangsgeld, Zwangshaft oder aber in Zukunft weitere (vom Gesetzgeber
angedachte) Strafen fordern. Unter Umständen markiert sie dann mit ihrem Vorgehen ihre
Eignung, dass sie nicht erziehungsgeeignet ist.
Gruß
Ingrid
Von: Regina [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 1. März 2008 08:33
An: Elternforum des Väteraufbruchs - Jugendamt
Betreff: [Elternforum] Re: ZUM HEULEN!!! VERZWEIFLUNG PUR! WAS SOLL MAN(N) NOCH TUN?
Hallo Ingrid,
eigentlich hat die KM dieses so festgelegt das heisst,die KM lässt sich lediglich
auf ein Treffen 1 Mal im Monat ein.Wenn die KM sagt daß sie dieses oder jenes
nicht möchte dann gibt das JA sein okay.Selbst über die richterliche Anordnung :
Die KM habe dafür Sorge zu tragen daß der Kontakt zwischen Vater und Kind unbedingt
aufrechterhalten bleibt,wird von der KM sowie vom JA ignoriert.
Mein LG darf sein Kind ja nicht einmal anrufen weil die KM das nicht möchte und das JA
sagt nichts weiter dazu.
Also, Jugendamt und Kindesmutter legen hier alles fest und dürfen sich ohne Weiters
über richterliche Anordnungen hinwegsetzen.
Mein LG und ich leben in Baden- Württemberg,das Kind und die KM wohnen in Mecklenburg-
Vorpommern.
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Unser Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können