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Hallo Friedhelm,
musste Dein Sohn vielleicht im Rahmen des Unterhalts eine Eidesstattliche Versicherung abgeben? Dann könnten die Daten daher stammen. Ansonsten kann das JA bei Vorlage eines Titels oder berechtigten Interesses auch beim Grundbuchamt angefragt haben. Dann ist es nicht schwer, den Pächter herauszufinden.
Allerdings noch Folgendes: Wenn Dein Sohn einen Rentenantrag gestellt hat - ist er vollständig erwerbsunfähig? Oder noch für andere Tätigkeiten als den früher ausgeübten Beruf einsetzbar? Wenn nicht, dann würde ich mich ganz schnell mit dem JA in Verbindung setzen und das klären. Denn wenn er nicht mehr arbeiten kann, ist er (nur mit Rente) vermutlich nicht leistungsfähig und muss dann auch keinen Unterhalt zahlen.
Wenn Ihr ein Wohnrecht auf Lebenszeit habt, dann dürfte eine Versteigerung des Hauses ohnehin erfolglos sein.
Gruß
pantherpaul