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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Novembersendung: 10 Jahre neues Kindschaftsrecht eine Geburtstagssendung mit Bezug auf den 7. Familienkongress Gäste: - Ute Granold - Familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU - Bernhard Bönisch - Landtagsabgeordneter der CDU in Sachsen-Anhalt - für die Beratungsstellen von Halle; Gerlinde Geiler vom Regenbogenzentrum, Kathi Riesner von der AWO, Brunhild Ott vom Kinderschutzbund, Reinhard Grohmann vom FAZ des CVJM, Rechtsanwältin Petra Eichler, vom Institut für Rechtspsychologie Steffen Dauer, vom Jugendamt Saalekreis Klaus Ulrich und vom Jugendamt Halle Katharina Brederlow |
Ich vermute, das JA läßt die rückständigen Unterhaltsleistungen im "Auftrag der Kinder" gegen den Vater vollstrecken.
Normalerweise ist man nur unterhaltspflichtig, wenn man leistungsfähig ist. Es könnte sein, daß Friedhelms Sohn nach seinem Arbeitsunfall einfach nicht mehr gezahlt, aber das JA über seine Leistungsunfähigkeit nicht informiert hat.
Dann laufen Unterhaltsschulden auf, die jetzt - notfalls auch per Zwangsversteigerung - eingeholt werden.
Hätte der Vater gleich bescheid gesagt, so wäre die Vollstreckung wohl vermieden worden, weil Unterhalt nur aus dem regelmäßigen Einkommen zu leisten ist, während der Vermögensstamm nur angegriffen werden darf, wenn er sehr hoch ist.
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
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