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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Junisendung - Ein Leben für Kinder - Männer in erzieherischen Berufen - Gäste: - Arnim Blasche - Musikalische Früherziehung in Kindergärten - Matthias Nordheim - Horterzieher |
Hmmm also müssen wir das "Besuchsrecht" doch erst einklagen?!
Bin grad leicht verwirrt.
Denn dort steht ja "Voraussetzung ist dabei, dass noch keine aussergerichtliche Beratung oder Vermittlung in Anspruch genommen wird"
"Gulasch im Kopf hab"
Also nochmal eine kurze Auflistung unser Möglichkeiten:
a) Wir nehmen alles so hin wie es jetzt ist, lassen uns von der KM weiter unter druck setzen und verar....en. Bis sie Ihr Ziel erreicht hat, das mein Mann nur noch zahlt und sie und ihr LG so tun als seien sie die Eltern der kleinen.
b) das Besuchsrecht einzuklagen und hoffen das die kleine ihren Papa 2 Mal im Monat übers WE sehn darf
oder
c) wenn möglich einen Antrag auf Umgangsvermittlung stellen?!
da eine aussergerichtliche regelung die auch für uns akzeptabel ist nich möglich ist!
hmmm
Wo kann ich denn genau rausfinden ob die Möglichkeit c) für uns machbar ist oder nicht?
LG Cherie