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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Julisendung - Der Wald des Lebens - Das Märchen von Hänsel und Gretel - Gäste: - Maria Faber - Religionspädagogin im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg - Dr. Hans-Joachim Maaz - Psychiater und Psychoanalytiker und Autor verschiedenster Bücher |
Ein großes Problem, das viele Eltern haben ist, daß ihnen das JA den Eindruck vermittelt, daß es die Autorität hat, "Besuchs"regelungen zu treffen und auch durchzusetzen, oder daß es Sorgerechte gewähren und entziehen kann.
Es muß in aller Klarheit gesagt werden, daß weder "Umgang" noch Sorgerecht Gegenstand jugendamtlicher Entscheidungsbefugnis sind.
Niente!!!! Niel!!!!
Das JA darf Unterhaltstitel beurkunden und bei akuter Gefahr Kinder rauben.
MEHR NICHT!
Nicht einmal die Unterhaltshöhe darf ein JA festlegen. Was bei diesem Amt beurkundet wird, ist ggf. ein Vorschlag, dem der Vater zustimmen KANN aber nicht MUß. Das ist ja die Perfidie, daß ein unter Androhung schwerer Konsequenzen unterschriebener Titel "freiwillig" geleistet wurde und deshalb kaum widerrufbar ist.
Und in selber Weise sind "Besuchs"- und "Umgangs"regelungen Vorschläge, mehr nicht!
Die Familie ist prinzipiell eine ausdrücklich im Grundgesetz geschützte Kleingruppe, die nur per Gerichtsentscheid zerschlagen und anders strukturiert werden darf.
Daß Richter von diesem eigentlichen Ausnahmetatbestand praktisch immer Gebrauch machen, ist eine andere Frage.
JÄ haben in erster Linie Beratungspflichten zu leisten, wenn beantragt. Entscheidungen stehen ihnen nicht zu.
Also - nicht einschüchtern lassen! Und tunlichst nie allein zu einem JA gehen. Dort ist man auch mit allerlei Bauernfängermethoden wohl vertraut.
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
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