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Auskunft über Vaterschaft nach Auktion bezüglich sexueller Dienstleistungen im Internet
JurPC Web-Dok. 33/2008
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Leitsätze (der Redaktion)
1. Ein Vertrag, der die "Ersteigerung" sexueller Dienstleistungen über eine Internetplattform im Wege einer Internetauktion zum Gegenstand hat, ist unter Berücksichtigung der liberalisierten heutigen Auffassungen nicht als sittenwidrig anzusehen.
2. Das Interesse der als Vater in Betracht kommenden "Auktionsteilnehmer" an der Geheimhaltung ihrer persönlichen Daten ist gegenüber dem Interesse des Kindes an der Feststellung der Vaterschaft nachrangig.
LG Stuttgart
Urteil vom 11.01.2008
8 O 357/07
Quelle und Volltext des Urteils: http://www.jurpc.de/rechtspr/20080033.htm