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Neues Recht: Worauf Familien achten müssen
In der Springer-Passage gibt eine Expertin des Hamburgischen Anwaltvereins am 3. April Antworten auf Ihre Fragen.
Von Ralf Nehmzow
Seit Jahresbeginn gilt das neue Unterhaltsrecht - Tausende von Unterhaltsregelungen müssen jetzt wieder überprüft und möglicherweise neu entschieden werden, denn nach dem geänderten Recht wird das Geld des Unterhaltspflichtigen nun zum Teil nach anderen Kriterien verteilt. Betroffen sind zahlreiche Mütter, Väter und vor allem die Kinder. Der Deutsche Richterbund rechnet mit einer Klagewelle, auch in Hamburg. Anwälte registrieren einen deutlichen Zuwachs von Mandaten mit Unterhaltsfragen.
Muss man als Vater jetzt weniger Unterhalt an die geschiedene Frau zahlen? Wann müssen geschiedene Mütter, die kleine Kinder zu betreuen haben, wieder arbeiten?
Der Hamburgische Anwaltverein (HAV) und das Hamburger Abendblatt veranstalten zu diesem Brennpunktthema ein "Bürgerforum" in der Axel-Springer-Passage (Caffamacherreihe 1), am Donnerstag, 3. April, von 19 bis maximal 21 Uhr, "Das neue Unterhaltsrecht: Was bringt es für Frauen, Männer und die Kinder?" - Melanie Franke, Fachanwältin für Familienrecht und seit mehr als 13 Jahren auf das Familienrecht spezialisiert, wird beim Bürgerforum die Fragen beantworten. Anmeldung unter Telefon: 040/68 25 25, oder an per E-Mail.
Das Abendblatt und der HAV setzen damit die Veranstaltungsreihe der im Dezember 2007 neu geschaffenen, erfolgreichen "Bürgerforen - Unsere Rechte" zu aktuellen Rechtsthemen fort, auf denen sich die Abendblatt-Leser informieren können.
Das neue Unterhaltsrecht: Nutznießer sind zum einen die Kinder, denn deren Rechtsansprüche auf Unterhalt werden gestärkt. Kinder haben als Unterhaltsberechtigte den ersten Rang, bekommen vor den Ex-Frauen Unterhalt. Erst wenn dann noch etwas zu verteilen bleibt, haben - und auch das ist neu - den Rest die Ex-Frau und die mögliche zweite Ehefrau zu teilen. Der sogenannten Betreuungsunterhalt für kinderbetreuende Partner ist nach dem neuen Recht deutlich beschnitten worden: Sie bekommen jetzt grundsätzlich nur noch bis zum dritten Lebensjahr ihres Kindes einen Betreuungsunterhalt; danach wird im Einzelfall konkret geprüft, ob ihr Kind woanders betreut werden kann, etwa in einer Kita. Und: Ob dem betreuenden Elternteil zugemutet werden kann, berufstätig zu sein.
Aber das neue Recht bietet auch Möglichkeiten für den zahlenden Part: Unterhaltsansprüche können jetzt eher zeitlich befristet bzw. betragsmäßig begrenzt werden.
"Wir befürchten, dass wegen des neuen Unterhaltsrechts eine Klagewelle auf die Gerichte zukommen wird", sagt Hanspeter Teetzmann, Vizevorsitzender des Deutschen Richterbundes und Direktor des Amtsgerichts Delmenhorst. Altfälle, d.h. bestehende Urteile oder gerichtliche Vergleiche zu Unterhaltsregelungen, die nach dem alten Recht entschieden wurden, müssten neu überprüft werden.
Anwältin Franke hat bereits zahlreiche Anfragen zum Thema neues Unterhaltsrecht. Nicht alle Altfälle würden aber zwingend in Abänderungsverfahren münden, Manches könne man im Vorfeld außergerichtlich abfedern, prognostiziert die Anwältin. "Ich warne vor Panikmache. Niemand, der nach dem alten Recht auf einen gesicherten Unterhaltsanspruch vertrauen konnte, wird durch das neue Recht von heute auf morgen ins soziale Loch fallen." Viele Fälle würden wohl auch bis zur letzten Gerichtsinstanz ausgefochten werden, sagt Anwältin Franke. "Bei vielen Regelungen gibt es Auslegungsbedarf, man ist dort auf gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung angewiesen." Ihr Tipp: sich durch Ehevertrag absichern.
erschienen am 26. März 2008 im Hamburger Abendblatt