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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
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LG
Biene
| Hier noch ein Beitrag aus der Leipziger Volkszeitung vom 19.10.2007: LG - hannes Blauhelme an der Elternfront Leipziger Netzwerker wollen beim Streit ums Kind Frieden stiften Von ARMIN GÖRTZ Leipzig. Die Blauhelmtruppe postiert sich zwischen den Fronten von Mann und Frau: In Leipzig haben Juristen und Erziehungsexperten ein Netzwerk „Familie in Trennung“ geknüpft. Egal, ob Mütter und Väter sich im erbitterten Kampf ums Kind nun ans Jugendamt, an Erziehungsberatungsstellen, an Anwälte oder ans Gericht wenden – in jedem Fall sollen sie Hilfe erhalten, das Problem gemeinsam und einvernehmlich zu lösen, erläutert Sylvia Gatz. Ziel sei es dabei, „dass den Kindern beide Eltern erhalten bleiben“. Gatz ist Fachanwältin für Familienrecht und zählt – neben Sabine Maushake vom Jugendamt, Margitta Krupp von der Erziehungsberatungsstelle und Familienrichterin Ina Thieme – zu den Sprecherinnen des Netzwerks. Das will Mutter-Vater-Konflikte möglichst ohne Gerichtsverfahren lösen. „Wenn es aber zum Verfahren kommt“, so Thieme, „kann man den Eltern auch in dieser Situation das Gefühl geben, dass sie beide für das Wohlergehen des Kindes gebraucht werden.“ Die Netzwerk-Idee ist anderthalb Jahrzehnte alt und stammt aus dem idyllischen Landkreis Cochem-Zell. Zu den Erfindern zählt der Familienrichter Jürgen Rudolph, der an der Mosel ein Geflecht von Jugendamt und Justiz entwickelt hat. Er nennt das Cochemer Praxis und wirbt dafür bundesweit mit erheblichem Erfolg. Zu den Verfechtern in Sachsen gehört Rüdiger Söhnen, Familienrichter am Dresdner Oberlandesgericht. „Alle Kinder leiden unter der Trennung der Eltern – und die am meisten, deren Eltern in der Feindschaft verharren“, sagt er. Im Freistaat finde die Cochemer Praxis bislang vor allem an kleinen Amtsgerichten wie Pirna, Plauen, Zwickau, Eilenburg oder Kamenz Zuspruch. Doch auch in den drei Großstädten komme die Sache immer mehr in Gang, erklärt Söhnen, der in Dresden seit mehr als zwei Jahren ein Netzwerk knüpft. Das Leipziger Pendant entstand 2006 und vereint bislang rund 30 Mitstreiter – vor allem Juristen, Psychologen und Sozialpädagogen. Ihre Kollegen am Amtsgericht würden die Idee mehrheitlich befürworten, erklärt Familienrichterin Thieme. Im Bunde mit der Friedrich-Ebert-Stiftung laden die Netzwerker am 26. Oktober im Bundesverwaltungsgericht zu einer öffentlichen Fachtagung ein, um das Konzept weiter publik zu machen. Schirmherrin ist Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Die Bundesregierung will Elemente der Cochemer Praxis für verbindlich erklären. So sieht ein schwarz-roter Gesetzentwurf vor, dass das Familiengericht so schnell wie möglich versucht, die Eltern wieder auf den Weg zur Übernahme gemeinsamer Verantwortung zu bringen. Wenn sie sich bei der Regelung des Umgangs- und Sorgerechts nicht einigen können, sollen Richter die Möglichkeit erhalten, Mütter und Väter zur Beratung durch das Jugendamt zu verpflichten. Auch der Leitfaden des Leipziger Netzwerkes bietet Anleitung, wie Druck erzeugt werden kann: „Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass bei fehlender Kommunikationsbereitschaft mit dem anderen Elternteil an der Eignung zur Erziehung der Kinder Zweifel bestehen können“, heißt es. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter meint hingegen, die Cochemer Praxis würde die Lebenswirklichkeit in zahlreichen Familien verleugnen. Man dürfe Eltern nicht von allen Seiten suggerieren, dass die gemeinsame Betreuung in jedem Fall die beste Lösung für das Kind sei, erklärt Bärbel Lein, Geschäftsführerin in Sachsen. Mitunter sei ein Elternteil am Umgang mit dem Kind nicht interessiert oder unzuverlässig. Zwar sind Mütter und Väter, zwischen denen es zu Gewalttätigkeiten gekommen ist, von den geplanten gesetzlichen Regelungen ausgenommen. Doch in der Praxis, so Lein, seien solche Übergriffe vor Gericht oft schwer nachzuweisen. Zur Tagung am 26. Oktober im Bundesverwaltungsgericht ist eine Anmeldung erforderlich unter der Nummer 0341 9602431. Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro. Cochemer Praxis im Internet unter www.ak-cochem.de Verband alleinerziehender Mütter und Väter unter www.vamv.de |