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Getrennt lebende Arbeitslosengeld-II-Empfänger müssen die Kosten für den Umgang mit ihren Kindern erstattet bekommen.
Dies ist "aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich", entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in seinem ersten Urteil zur Hartz-IV-Reform. Danach müssen die so genannten Arbeitsgemeinschaften als Träger des Arbeitslosengeldes II für die Verpflegung und voraussichtlich die Sozialhilfe für die Fahrtkosten aufkommen. (Az: B 7b AS 14/06 R)
Damit erzielte ein geschiedener Vater aus Duisburg zumindest einen Teilerfolg. Seine beiden Töchter wohnen im niederrheinischen Rees bei ihrer Mutter, besuchen ihren Vater aber regelmäßig. Für die Fahrten seiner Töchter und die Verpflegung zahlte ihm früher die Sozialhilfe monatlich gut 150 Euro extra. Seit Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform Anfang 2005 bekommt der Vater aber Arbeitslosengeld II. Die Arbeitsgemeinschaft Duisburg meinte nun, die "Umgangskosten" seien im Regelsatz von monatlich 345 Euro enthalten. Zuschläge sehe das Gesetz beim Arbeitslosengeld II nicht vor. Für Sozialhilfeempfänger sind dagegen bei gleich hohem Regelsatz solche Zuschläge weiterhin möglich.
Das BSG machte deutlich, dass es diese Situation für verfassungswidrig hält, ohne allerdings den Gleichheitsgrundsatz, die Elternrechte oder den Schutz der Familie bei der mündlichen Urteilsbegründung zu erwähnen. Um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu vermeiden, entschied das BSG, dass in solchen Fällen eine "Bedarfsgemeinschaft auf Zeit" möglich sein muss. Danach werden die minderjährigen Kinder für ihre Besuchstage dem Haushalt des Vaters zugerechnet.
Vertreter verschiedener Arbeitsgemeinschaften verwiesen am Rande der Verhandlung auf den hohen Verwaltungsaufwand einer solchen Regelung. Der Gesetzgeber habe dies aber offenbar "so gewollt", erklärten die Kasseler Richter. Über die weit höheren Fahrtkosten entschied das BSG noch nicht abschließend. Hier kommen nach dem Kasseler Urteil ergänzende Leistungen der Sozialhilfe in Betracht. Hierüber soll nun aber das Sozialgericht Duisburg neu verhandeln.