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Dortmund (dpa) - Ein Langzeitarbeitsloser hat Anspruch auf Übernahme auch unangemessen hoher Kosten für Wohnung und Heizung, solange er nicht wirksam etwa zum Umzug aufgefordert wurde. Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Demnach muss der so genannte Leistungsträger dabei dem Arbeitslosen konkret mitteilen, wie hoch die Kosten für Wohnungen welchen Baujahres sein dürfen. In dem Fall eines ledigen Langzeitarbeitslosen aus Warstein (Az.: S 33 AS 375/05) hatte der Mann eine 50-Quadratmeter-Wohnung mit einer Kaltmiete von 285 Euro monatlich bewohnt. Die Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Kreisverwaltung Soest, "Arbeit Hellweg", forderte ihn auf, binnen sechs Monaten die Mietkosten auf 170 Euro zu senken.
Nach Fristablauf kürzte die Behörde dem Arbeitslosen die Mietkosten- Erstattung auf den für das Baujahr der Wohnung (1996) für angemessen gehaltenen Betrag von 220 Euro. Außerdem weigerte sie sich, erhöhte Heizkostenvorauszahlungen und eine Nachforderung des Gaslieferanten aus der Jahresabrechnung zu übernehmen.
Zu Unrecht, entschied das Gericht. Arbeit Hellweg habe es versäumt, den Kläger darüber zu informieren, welche Mietkosten in den jeweiligen Baualtersklassen im Kreis Soest akzeptiert würden. Der Hinweis auf angemessene Mietkosten von 170 Euro sei bezogen auf die Wohnung des Klägers inhaltlich falsch gewesen und unvollständig. Er betreffe nur Wohnungen in Häusern, die älter als 50 Jahre seien. Da im Kreis Soest die Angemessenheit der Wohnkosten nach drei Baualtersstufen bemessen werde, müssten Leistungsempfänger hierauf konkret hingewiesen werden. Nur so könnten sich die Betroffenen auf die behördlichen Vorgaben bei der Wohnungssuche einstellen.
Das Sozialgericht Dortmund hält darüber hinaus eine von der Arbeit Hellweg vorgenommene Pauschalierung der Heizkostenerstattung für unzulässig. Grundsätzlich richteten sich die angemessenen Heizkosten des Arbeitslosen nach den tatsächlichen Vorauszahlungen. Auch eine Nachforderung aus der Gaslieferung des Versorgers müsse übernommen werden.
Quelle: http://www.gmx.net/de/themen/finanzen/immobilien/mieten/2859992.html