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Schlagwort: Unterkunftskosten u. Heizkosten
Leny1974,
09.04.06, 23:36
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Gericht: Sozialgericht Koblenz
Aktenzeichen: S 11 AS 163/05
Datum der Entscheidung: 22.02.06
Paragraph: § 22 Abs. 1 SGB II
Entscheidungsart: Urteil
Überschrift: Bei der Auslegung des Begriffs Angemessenheit von Wohnraum kann nicht ohne jede Differenzierung auf die bisherige Rechtsprechung der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit zurückgegriffen werden. Bezieht der Hilfeempfänger nur geringe ergänzende SGB II - Leistungen stellt ein verlangter Umzug eine besondere Härte da.
Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu erbringen, dabei ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass erwerbslose Hilfebedürftige aufgrund der Erwerbslosigkeit gezwungen sind, eine gegenüber dem Durchschnitt deutlich angehobene Zeitspanne in der Wohnung zu verbringen.
Instanz 1: SG Koblenz / S 11 AS 163/05
Instanz 2:
Instanz 3:
Redaktioneller Leitsatz:
Entscheidung:
Kläger 1 Klägerin 2 und deren Kinder 3 und 4 vertreten durch Kläger 1 und 2.Proßessbevollmächtigter Rechtsanwalt xxx
gegen
Arbeitsgemeinschaft Rhein-Lahn, Bad Ems
Urteil
Im Namen des Volkes