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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Maisendung - Familienpolitik mit Vätern - Aufbruch in die Zukunft - Bericht vom 1. deutschen Väterkongress in Karlsruhe - Gäste: - Dr. Johannes Berchtold - Leiter der männerpolitischen Grundsatzabteilung im österreichischen Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, Wien - Prof. Dr. med. Matthias Franz - Universität Düsseldorf - Thomas Mörsberger - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - Dr. Bruno Köhler - Verein MANNdat |
am 23. April 2008 antwortete Frau Zypries:
"Sehr geehrter Herr Dr. Andritzky,
das Bundesministerium der Justiz plant keine Strafvorschrift für den Fall, dass ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind den bisherigen gemeinsamen Haushalt verlässt, ohne dass der andere Elternteil zugestimmt hat. Die strafwürdigen Konstellationen werden bereits vom geltenden Recht erfasst. So kann sich ein Angehöriger eines Kindes strafbar machen, wenn er dieses unter Einsatz von Nötigungsmitteln oder List beiden oder auch nur einem Sorge- oder Umgangsberechtigten entzieht oder vorenthält. Weiter sind Fälle strafbewehrt, in denen ein Kind gegen den Willen des oder der Sorgeberechtigten ins Ausland verbracht werden soll oder im Ausland vorenthalten wird. Der Gesetzgeber hat bewusst davon abgesehen, auch die Kindesentziehung durch einen Angehörigen im Inland ohne den Einsatz von Nötigungsmitteln oder List unter Strafe zu stellen. Er wollte damit verhindern, dass Streitigkeiten geschiedener oder getrennt lebender Eltern um das gemeinsame Kind vermehrt zum Gegenstand von Strafverfahren werden, anders als oftmals bei Auslandsentführungen ist hier Schutz durch das Zivil- und Zivilprozessrecht zu erreichen. Jeder Elternteil kann beim Familiengericht eine Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragen; soweit erforderlich, kann das Gericht im Eilfall Entscheidungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht auch im Wege der einstweiligen Anordnung erlassen.
Ihre Auffassung, Gewalterfahrungen von Frauen, die Frauenhäuser mit ihren Kindern aufsuchen, seien in aller Regel nur vorgeschoben, kann ich nicht teilen. Laut einer repräsentativen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erleben 25% der Frauen Gewalt durch ihren aktuellen oder ehemaligen Lebenspartner. Frauenhäuser sind eine wichtige Zufluchtstätte für diese Frauen und kein "billiges Hotel". Dabei ist es grundsätzlich Sache der Träger der Frauenhäuser, wem sie Zugang zu ihren Häusern gestatten. Außer auf indirektem Wege, nämlich über die finanzielle Förderung durch die Länder und Kommunen, gibt es für die öffentliche Hand keine Möglichkeit, darauf Einfluss auszuüben.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries"
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639-3.html#fragen
Gruß vom
Saturn