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aber in einem Strafverfahren. Ob sich das auch auf Gutachter in Familienrechtssachen anwenden lässt, bleibt abzuwarten:
http://www.lvz-online.de/aktuell/content/42030.html
Acht Jahre unschuldig in Haft: Gutachter muss 150 000 Euro zahlen
Frankfurt/Main. Wegen eines falschen Gutachtens, das einen Unschuldigen acht Jahre hinter Gitter brachte, muss ein Sachverständiger 150 000 Euro Schmerzensgeld an den Mann zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt stockte die ursprünglich vom Landgericht Hanau festgesetzte Summe von rund 58 000 Euro um rund 92 000 Euro auf. (Az: 19 U 8/07).
Der Sachverständige hatte den wegen Bankraubs angeklagten Mann in einem Prozess in Nürnberg anhand von Bildern einer Überwachungskamera als Täter identifiziert. Der Angeklagte war daraufhin 1994 in Nürnberg verurteilt worden. Nach seiner Haftentlassung meldete sich der wahre Täter. Er wurde im Juli 2001 wegen zweier Bankraube zu 11 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Das Gutachten des aus Hessen stammenden Sachverständigen war 1994 maßgeblich für die Verurteilung des Unschuldigen gewesen. Der Experte hatte gesagt, der auf dem Foto einer Überwachungskamera abgebildete Bankräuber sei „zu nahezu 100 Prozent“ der Angeklagte. Bayern hatte dem in Pegnitz wohnenden Justizopfer 24 000 Euro Haftentschädigung gezahlt.
Die Richter des Frankfurter Oberlandesgerichts entschieden, das Gutachten des Sachverständigen sei „objektiv falsch“ gewesen. Durch die Erkenntnisse des grob fahrlässig handelnden Experten seien im Strafverfahren alle Zweifel an der Täterschaft verschleiert worden, sagte der Senatsvorsitzende. Der Sachverständige habe auch „den wissenschaftlichen Standard der Vergleichsforschung“ nicht beachtet. Wegen der in Aussicht stehenden sehr hohen Haftstrafe hätte das Gutachten sorgfältiger bearbeitet werden müssen.
dpa
Hier mehr Infos:
8 Jahre unschuldig im Knast
JUSTIZIRRTUM Donald Stellwag kämpft bei "Maischberger" gegen einen Gutachter
17.05.2005
TV - Seite 37
D. Schanzenbach
Acht Jahre saß Donald Stellwag hinter Gittern: wegen
eines Bankraubes, den er gar nicht begangen hatte. In "Menschen bei Maischberger" (ARD, 23 Uhr) sprechen Stellwag und sein Anwalt Manfred Neder über den krassen Justizirrtum.
Der Falsche saß hinter Gittern. Donald Stellwag ist unschuldig. Ein erschütternder Justizirrtum, der das Leben des ehemaligen Kaufmanns zerstörte. Jetzt hofft er auf Gerechtigkeit ... Entscheidend für den Schuldspruch war ein falsches Gutachten von Dr. Cornelis Schott. Der meinte, auf dem Foto der Überwachungskamera Donald Stellwag eindeutig erkannt zu haben: anhand der Ohren! Grotesk: Obwohl acht Zeugen aussagten, dass Stellwag zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort Nürnberg war, sondern in einem Hotel im 350 Kilometer entfernten Merseburg, und obwohl die gefundenen Fingerabdrücke nicht Stellwags waren, wurde er verurteilt. Zwei Wochen nach seiner Haftentlassung 2001 wurde der wahre Täter nach weiteren Überfällen gefasst. Der gestand auch die Tat, für die Stellwag eingesessen hatte. Seitdem er frei und rehabilitiert ist, kämpft Stellwag gegen Gutachter Schott, will 150 000 Euro Schmerzensgeld, vor allem aber Gerechtigkeit. "Er hat mir acht Jahre meines Lebens gestohlen, meine Existenz zerstört", sagt der 190-Kilo-Mann. Die Gefängnis-Qualen haben das Justizopfer krank gemacht: Diabetes, Glasknochen, zwei Tumore. "Die Haft war die Hölle, ich habe oft an Selbstmord gedacht. Weil ich meine ,Schuld' nicht einsah, durfte ich nicht an Freizeitangeboten teilnehmen, hatte keinen Ausgang. Eine Stunde Hofgang am Tag war alles." In der Hafthölle sitzen weitere Schott-Opfer, sagt Stellwag: "Gut 400 der von ihm Begutachteten behaupten: Ich bin unschuldig! Wenn nur ein Teil die Wahrheit sagt, lohnt sich mein Kampf" meint der 47-Jährige.
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0517/tv/0002/index.html