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OLG Ffm vom 26.10.2000 (Az. 6 WF 168/00)
Auch sehr interessant, dass der Begriff PAS zumindest beim OLG in Frankfurt bekannt ist.
LG
bluesky
http://www.hefam.de/urteile/6WF16800.html
u.a.
| Die rechtliche Beurteilung des gegenwärtigen Verfahrensstandes führt nun dazu, daß die Androhung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der Teilnahme von Mutter und Kindern an einer Begutachtung ersatzlos aufzuheben ist, weil unter Zugrundelegung der Verfahrensordnungen FGG und ZPO keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ersichtlich ist, die die Begutachtung der Verfahrensbeteiligten in Sorgerechts- und Umgangsrechtssachen ermöglicht. Dieser in Literatur und Judikatur herrschen Auffassung (vgl. etwa OLG Ffm, 2. Familiensenat in FF 2000, 176; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1233) vermag der Senat keine Argumente entgegenzusetzen. |
| Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der einfachgesetzlichen Ausgestaltung im BGB und nach der Europäischen Menschenrechtskonvention steht beiden Elternteilen der uneingeschränkte Zugang zu ihren Kindern zu. Insbesondere für die Durchsetzung des Umgangsrechts, der Umgangspflicht des nichtsorgeberechtigten Elternteils haben die staatlichen Organe zügig Sorge zu tragen. Die Verletzung dieser staatlichen Verpflichtung führt zur Schadensersatzverpflichtung des Staates, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht im Urteil vom 13.07.2000 (DAVorm 2000, 679) unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hat. |
| Die zitierten Entscheidungen des 2. Familiensenats des OLG Ffm und des OLG Koblenz geben gewisse Hinweise, wie das weitere Vorgehen in derartigen Verweigerungsfällen (Parental Alienation Syndrome) gestaltet werden kann. |