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Trenung/Scheidung Fehlende Männerhäuser
papamarkus,
20.04.08, 01:46
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| 5.3.1.1 Die Trennung oder Scheidung Die Trennung oder Scheidung kann als härteste Form des Ziehens von Konsequenzen bezeichnet werden, da „mit der Beendigung dieser Partnerschaft der Boden entzogen ist, sieht Diplomarbeit BFH Soziale Arbeit Über Frauen die austeilen und Männer die einstecken Julia Frei, Andrea Goetschi, Judith Nussbaum-Indermühle 110 man einmal von der Möglichkeit von Nachstellungen und Verfolgungen des verlassenen Partners ab“ (Gemünden, 1996, S. 250). Männer, die mit der Frau, von welcher sie Gewalt erfahren, gemeinsame Kinder haben, werden Trennungen und Scheidungen eher seltener als mögliche Konsequenz in Betracht ziehen. „Aufgrund der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und der geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Chancen im Streit um Sorgerecht und Unterhalt“, müssen die trennungs- und scheidungsbedingten negativen Folgen und Risiken für Männer als besonders hoch und schmerzhaft eingestuft werden (Jungnitz et al., 2007, S. 185). Eine Trennung ist deshalb in vielen Fällen kaum praktikabel. Die weit verbreitete Ansicht, dass misshandelte Männer dank einer grösseren ökonomischen Unabhängigkeit und einer geringeren emotionalen Bindung zu ihren Kindern leichter eine gewalttätige Beziehung verlassen könnten, bezeichnete Steinmetz (1977/78) bereits vor rund vierzig Jahren als einen „erroneus sexist assumption“, also eine fehlerhafte geschlechtsspezifische Annahme (zit. in Gemünden, 1996, S. 254, eigene Übersetzung). Aus diesen Gründen wird der endgültigen wohl oft die vorübergehende Trennung vorgezogen (Gemünden, 1996, S. 250). Allerdings werden Männer sowohl die endgültige als auch die vorübergehende Trennung seltener wählen, da davon ausgegangen werden muss, dass Freunde und Verwandte, bei denen der Geschädigte allenfalls vorübergehend Unterschlupf finden könnte, möglicherweise nach dem Grund für die (vorübergehende) Trennung fragen könnten. Die erfahrene Gewalt gegenüber Dritten einzugestehen, dürfte unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Kapitel 3, Abschnitt 3.1.1.1.2 besonders für Männer zusätzlich erschwert sein. Zudem bestehen für Männer keine Einrichtungen analog den Frauenhäusern, die befristete Trennungen leichter machen. |