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... oh, dieses Juristendeutsch :-(
Wusst' ich doch, dass da noch was war. Um die Sache am Beispiel eines
fiktiven Unfalls zu konkretisieren:
Fielen Kosten für eine Prothese an und wäre die Sache damit jebongt, wäre
das Sonderbedarf. Richtich?
Wäre eine langwierige Behandlung/Therapie die Folge, wäre das Mehrbedarf.
Richtich?
Was ist juristisch eigentlich "regelmäßig" und ein "längerer Zeitraum"?
Richters Laune nach Gutsherrenart? Ob ihn seine Olle letzte Nacht ranließ
oder nicht? Oder sie wollte, er aber mangels Kontinuität nicht?
Was wäre denn nun eigentlich die zeitweilig (sagen wir mal ... naja ...
zwei Monate lang zwei Stunden [wochen-]täglich) notwendige Nachhilfe, etwa
wegen just jenem oben angenommenen Unfalls? Wäre das Sonder- oder
Mehrbedarf?
:-)))
Eines sehe ich doch hoffentlich richtig: Sonder- und/oder Mehrbedarf führen
beide zu höheren Ansprüchen, bzw. Leistungen, sofern Letztgenanntes möglich.
Stimmt's oder habe ich recht?
:-)))
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg, Januar
1919 von nationalistischen Offizieren ermordet)
Hallo, Hartmut!
Du schreibst:
Zitat:
Sogenannter "Sonderbedarf" wird nur sehr selten gewährt (chronische
Krankheit, langwierige Unfallfolgen, notwendige Therapien, teure
Spezialdiät, u.U. zeitweilige Nachhilfe ...).
Beachte bitte, dass die von Dir aufgezaehlten Kosten keinen Sonderbedarf,
sondern sog. Mehrbedarf darstellen, weil sie regelmaessig und ueber einen
laengeren Zeitraum anfallen.
knuddelbaer hat jedoch Probs mit der Mutter, weil diese ihm anfaellig zur
Kostenbeteiligung auffordert fuer Schulbuecher (die vom Regelunterhaltssatz
abgedeckt sind) und Klassenfahrten, die nach inzwischen herrschender Meinung
der FamGe idR kein Sonderbedarf darstellen, weil sie erwartbar sind und
abschaetzbar sind.
Weiteres soll knuddelbaer jedoch dem von Ingrid verlinkten Thread entnehmen.
Ciao, Andreas