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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
Sobald die Mutter Gelder aus öffentlicher Hand beantragt, forscht dieser nach, ob sie erst alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, Familienmitglieder zum Unterhalt heranzuziehen.
Es ist also normal, daß Du Deine Einkünfte offenzulegen hast.
Wenn allerdings Deine Frau nicht die benannte KM ist, dann geht die Behörden deren Einkommen und Vermögen einen feuchten Schmutz an, weil Deine Frau der Ex gegenüber unterhaltspflichtig nicht ist.
Daten, die das Einkommen der Frau betreffen, sind also unkenntlich zu machen, bzw. zu verweigern.
Gibst Du aber die Daten Deiner Frau an, dann tust Du dies "freiwillig" und brauchst Dich nicht zu wundern, wenn sie plötzlich mit in den Unterhaltsbeitrag einbezogen wird.
Vermutlich fehlt dieser kleine Hinweis auf die "Freiwilligkeit" im Rechtsbehelfsbescheid?!
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
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