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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
Hallöchen Matthias,
im Grunde ist es nicht notwendig einen alten Titel herauszufordern, wenn es
in derselben Sache einen neuen gibt. Zwar könnte der/die Ex kurzfristigen
Ärger machen, indem er/sie den alten beim Gerichtsvollzieher vorlegt und die
Existenz des neuen verschweigt, aber das wird dann ein fürchterlicher
Rohrkrepierer! So was macht sich gar nicht gut vor Gericht und ist außerdem
ein Straftatbestand (Unterhaltsbetrug)!
Vor ca. sieben bis acht Jahren hat meine Exe die Aufforderung meiner
Anwältin einen überholten Titel im Original zurückzugeben, nicht befolgt.
Das hat aber weiter niemanden gestört.
Es ist auch nix passiert. Meine Exe hatte mich nämlich bis dahin endlich
einmal richtig kennengelernt und wusste genau, was dann folgen würde ;-)
Außerdem werden, wie du schon schreibst, mit zunehmendem Alter wegen
erhöhtem Kindesunterhalts üblicherweise alle zwei Jahre neue Titel fällig.
Und die können dann zeitlich begrenzt werden. Zur Hektik besteht also nicht
der geringste Anlass. Der "Leu" kann weiter schlafen. ;-)
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg, Januar
1919 von nationalistischen Offizieren ermordet)
Hallo Sven,
soweit ich es weiß, darfst Du alle zwei Jahre die Hosen runter lassen. (Ich
hoffe, es kommen noch ein paar bessere Kommentare.)
Wenn dann rauskommt, dass Du mehr oder weniger bezahlen musst, kannst Du der
Mutter erklären, dass der Titel geändert werden sollte. Den neuen Titel
kannst Du dann befristen. Gründe brauchst Du dafür keine. - "Weiß ich, ob
das Kind dann nicht bei mir wohnt?" - Der Titel wird ja von Dir freiwillig
abgegeben. Doch unter zwei Jahren Laufzeit sollten es nicht sein. Vergiss
aber nicht den alten Titel von der Mutter im Original zurück zu fordern. D.
h., den neuen Titel gibt es erst, wenn sie den alten heraus gibt.
Frohe Ostern,
Matthias