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Hallo!
Ich hab noch eine Frage zu meiner aktuellen Neuberechnung des Kindesunterhalts. Das Schreiben in dem man mich aufforderte die Unterlagen zuzusenden traf bei mir am 8. Februar ein. In dem Schreiben hieß es das man verpfichtet wäre evtl. sich aus einer Neuberechnung ergebende Minderzahlungen ab dem 1. des Monats zurück zu zahlen an dem das Schreiben bei einem eintrifft ... also in dem Falle der 1. Februar.
Mitte März kam nun die Neuberechnung des JA bei mir an ... wen wunderts "natürlich" erhöht ... aber ich werde hier auch aufgefordert Nachzahlungen für drei Monate zu leisten. Aber sollten das nicht nur zwei Monate sein??? Nämlich Februar und März???