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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
... wie??? Was??? Lese ich das richtig??? Der Kindesunterhalt wurde seit 5
Jahren nicht geändert? Sone gutmütige - auch wenn nicht verheiratet gewesene
- Exe habe ich noch nie erlebt!!!
Was der "Typ" von der Arge (wie geschrieben wurde) hier macht, ist absolut
gesetzeskonform, im Interesse aller Steuerzahler und nachfolgender
Generationen.
Paradoxerweise kann das jetzige Verfahren mangels Leistungsfähigkeit zu
einer Verringerung des Unterhalts führen. Viel wahrscheinlicher ist jedoch,
dass von dir verlangt wird Geld zu verdienen, damit du deinen
Unterhaltsverpflichtungen in vollem Umfang nachkommen kannst. Außerdem wirst
du fiktiv gestellt, d.h., es wird bei dir von einem Einkommen ausgegangen,
das du erzielen würdest, wenn du einer Erwerbstätigkeit nachgehen würdest.
Daraus wird dann der KU errechnet, den du allerdings real zu löhnen hast.
Woher das Geld kommt, ist Gevatter Staat egal, da mischt er sich nicht ein
(es sei denn, du gehst mit der Kalaschnikow Geld abheben). Wenn also deine
Frau den Unterhalt entsprechend aufstocken würde, wäre die Sache jebongt.
Ich bin auch nicht der Auffassung, dass deine Frau so ohne Weiteres jegliche
Auskünfte verweigern kann. Denn du bist zur vollständigen Auskunftserteilung
über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichtet. Die scheinen
aber derzeit ausschließlich in Form des Taschengeldes deiner Frau zu
bestehen. Durchaus möglich, dass von ihr eine schriftliche Bestätigung über
die Höhe der von ihr geleisteten Zahlungen verlangt wird. Ähnlich wie jeder
Arbeitgeber eine Einkommensbestätigung ausstellen muss. Verweigert deine
Frau diese Auskunft, wirst du eben fiktiv gestellt und hast zu gucken, wo du
die Kohle herkriegst.
Du bist und bleibst zur Erwerbstätigkeit verpflichtet, sofern das
Taschengeld unter der Höhe der erzielbaren Einkünfte liegen sollte, und
musst mit einer Erhöhung des KUs rechnen. Wenn deine Frau dann aufstockt, is
jut (s.o.). Es dürfte also ziemlich egal sein, ob deine Frau Auskünfte
erteilt oder sie verweigert.
Der Mindestunterhalt ist der Betrag, den das Jugendamt vorschießt, wenn der
Unterhaltspflichtige unverschuldet nicht leistungsfähig ist, unbekannt oder
verstorben ist. Dieser Betrag ist regional unterschiedlich.
Im Normalfall wird der übliche Bedarf des Kindes zugrunde gelegt und die
(fiktive)Leistungsfähigkeit des/der Unterhaltsverpflichteten.
Da man nie weiß, wie sich Behördevertreter verhalten oder Richter
entscheiden, kann alles ganz anders kommen. Das Wahrscheinlichste ist m. E.
das oben Dargelegte.
Die Mail-Adresse von Thomas Riehle findest du hier im Forumsverteiler. Suche
einfach ein Mail von ihm, dann hast du sie. Schicke ihm dann unter deiner
Privat-Adresse deine Anfrage. Dabei kannst du gerne darauf verweisen, dass
du den Tipp von mir hast. Wir kennen uns nämlich sehr gut.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg, Januar
1919 von nationalistischen Offizieren ermordet)
der Titel ist aus dem Jahre 2003 und da heißt es zum Schluss "...sowie am
1.9.2005 108,3% des jeweiligen Regelbetrages der 3. Alterstufe nach §2 der
jeweiligen Regelbetrag-Verordnung abzüglich anteiligen Kindergeldes für ein
Kind..." ja und das zahle ich die ganze Zeit. Nun bekommt das Geld aber vom
Jobcenter die besagten ca. 20 Euro, was die wohl von mir wieder eintreiben
wollen. Die führen unter anderem folgendes an:
"Mitteilung über den Anspruchsübergang bürgerlich-rechtlicher
Unterhaltsleistungen nach § 33 SGB II auf das Jobcenter XYZ"
weiter heißt es:
"mit der Leistungserbringung geht der Unterhaltsanspruch, den der
Unterhaltsberechtigte für die Zeit der Leistungsgewährung hat, bis zur Höhe
der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen
Auskunftsanspruch nach § 33 SGB II auf den Träger der Leistungen nach SGB
II, vertreten durch das Jobcenter XYZ, über. Der Anspruchsübergang hat zur
Folge, das Sie in Höhe der Aufwendungen nach dem SGB II, die bisher durch
die Nichtberücksichtigung der Unterhaltsverpflichtung entstanden sind, nicht
mit befreiender Wirkung an den Hilfsbedürftigen oder einen Dritten zahlen
dürfen. Der Übergang des Unterhaltsanspruchs erfasst grundsätzlich auch
künftge entstehende Ansprüche gleichen Ursprungs, allerdings unter der
aufschiebenen Bedingungn, dass tatsächlich Leistungen zur Sicherung des
Lebensuntehalts erbracht werden. Die Anzeige behält ihre Wirkung auch für
den Fall, dass für die in Rede stehenden Zeiträume später weitere (höhere)
Leistungen zuerkannt werden. Ich bin berechtigt und verpflichtet diese
Ansprüche für den Bund bzw. das LAnd XYZ geltend zu machen....."
ja und dann eben das hier:
"...Die von Ihnen monatlich geleisteten Unterhaltszahlungen in Höhe von 311
Euro finden bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II
Berücksichtigung. Da der Bedarf des o.g. Unterhaltsberechtigten durch diese
Unterhaltszahlungen jedoch nicht abschließend gedeckt ist, bedarf es einer
erneuten Prüfung der Höhe dieser Zahlung."
irgendwie habe icha da einfach ein schlechtes Gefühl sowas zu
unterschreiben.
btw. wer ist Thomas? In einem Posting hab ihr mir geraten ihn anzurufen. Ich
kenne mich leider noch nicht so aus.
Was wäre denn eigentlich der Mindestunterhalt?