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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Julisendung - Der Wald des Lebens - Das Märchen von Hänsel und Gretel - Gäste: - Maria Faber - Religionspädagogin im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg - Dr. Hans-Joachim Maaz - Psychiater und Psychoanalytiker und Autor verschiedenster Bücher |
WELCHES SCHREIBEN ist gemeint? Das vom Februar? In diesem Falle wäre die
Nachzahlung ab 01. Februar fällig. Oder das Schreiben mit der Neuberechnung?
Das wäre auch logischer. Denn du hast ja erst mit diesem Schreiben von den
Rückständen erfahren. Folglich sind sie erst im März entstanden.
Ich würde auf alle Fälle Einspruch einlegen und mir im Falle der Abweisung
den Gang zu Gericht überlegen. Allerdings würde ich den von der Höhe der
Forderung abhängig machen. Nicht immer lohnt es zum Gericht zu rennen,
selbst wenn man im Recht ist.
Um wie viel höher ist den jetzt die monatliche Unterhaltszahlung?
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg, Januar
1919 von nationalistischen Offizieren ermordet)
Hallo!
Ich hab noch eine Frage zu meiner aktuellen Neuberechnung des
Kindesunterhalts. Das Schreiben in dem man mich aufforderte die Unterlagen
zuzusenden traf bei mir am 8. Februar ein. In dem Schreiben hieß es das man
verpfichtet wäre evtl. sich aus einer Neuberechnung ergebende
Minderzahlungen ab dem 1. des Monats zurück zu zahlen an dem das Schreiben
bei einem eintrifft ... also in dem Falle der 1. Februar.
Mitte März kam nun die Neuberechnung des JA bei mir an ... wen wunderts
"natürlich" erhöht ... aber ich werde hier auch aufgefordert Nachzahlungen
für drei Monate zu leisten. Aber sollten das nicht nur zwei Monate sein???
Nämlich Februar und März???