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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Aprilsendung - Kraftvolle Zeichen - Väter beim Halbmarathon in Berlin - Gäste: - Dr. med. Peter Tinnemann - Vater auf der Suche nach seinem Kind, obwohl er es gefunden hatte - Uwe Schiwek - Polizist ohne Rechte aber Erfahrungen mit dem Jugendamt - Ralf-Gunther Fuchs - Initiator des Papalaufs und Vater ohne Tochter - Wolfgang Erwin, Gerd Meier und Andreas Jämmerich werden per Telefon zugeschaltet |
=> siehe unten
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg, Januar
1919 von nationalistischen Offizieren ermordet)
Hallo! Es reißt irgendwie nicht ab mit meinen Fragen.
Ich hab mir grade nochmal den ganzen Wisch durchgelesen und festgestellt,
daß man mich fiktiv in die Lohnsteuergruppe 3 eingruppiert hat obwohl ich
eigentlich in der Gruppe 1 bin - dadurch erhöht sich natürlich mein
Einkommen auf dem Papier aber leider nicht in der Realität.
=> ein weiterer Grund, Widerspruch einzulegen und notfalls die Gerichte zu
bemühen. In diesem Fall wird wohl nichts anderes übrig bleiben, es sei denn,
dem Einspruch wird stattgegeben.
Es ist und bleibt dabei: Viele, naja, fast alle Jugendämter verrechnen sich
unauffällig häufig zu Ungunsten Unterhaltspflichtiger - sofern sie denn
Väter sind :-[
Vor diesem Punkt steht: "abweichende Einstufung wegen der Zahl der
Unterhaltsberechtigten".
=> Was soll das denn??? Die Steuerklasse hat doch nicht das Geringste mit
der Zahl der Unterhaltsempfänger zu tun!!! Diese Gangster probieren es doch
immer wieder!
Zur Info: Ich muß nur Unterhalt für meinen Sohn zahlen.
Ach ja ... noch ne andere Frage welche ich schon seit dem Ausfüllen des
Formulars mit mir rum schleppe: Dort gab es einen Punkt: "Sind sie
grundsätzlich bereit Unterhalt zu zahlen? Ja/Nein". Was soll die Frage? Ist
die überhaupt statthaft bzw. kann man ankreuzen was man denkt was die hören
wollen? hat sich schon mal jemand getraunt "Nein" anzukreuzen???
=> Und was soll das schon wieder? Diese Frage ist so sinnvoll wie der
Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln. Du hast Unterhalt zu zahlen
und fertich! Das würde ich denen auch schreiben.
Wahrscheinlich versuchen die rauszufinden, ob man dir nochn bisschen mehr
Unterhalt aus dem Kreuz leiern kann als nötig und setzen dich zu diesem
Behufe moralisch unter Druck. Einen anderen Sinn vermag ich nicht zu
erkennen.
Zum Schluss noch ein ganz dringender Tipp: UNTERSCHREIBEN JA NICHTS BEIM
JUGENDAMT! UND SCHON GAR KEIN SCHULDANERKENNTNIS GLEICH WELCHER ART!
Dazu bist du nämlich gar nicht verpflichtet; leider, leider vergessen die
meisten Jugendamt-Fuzzies darauf hinzuweisen. Welch unangenehmer Zufall.
:-((
Viele, viele unverschuldet zahlungsunfähige Väter wurden von Jugendämtern
geradezu genötigt, wegen Vorschussleistungen aus der Unterhaltskasse
Schuldanerkenntnisse zu unterschreiben.
Ergebnis: Es laufen enorme Rückstände plus Zinsen auf, die zurückbezahlt
werden müssen, sollte der Vater je wieder zu Geld kommen.
Hätten sie nicht unterschrieben, hätten sie keinen Pfennig/Cent für
Unterhaltsvorschüsse bezahlen müssen. So kann das gehen. :-((
Andere haben sich zu höheren Unterhaltsleistungen freiwillig verpflichtet,
um ihren Kindern etwas Gutes zu tun (vgl. Frage oben). Die verwandelten sich
kurz darauf in mütterlich gesteuerte Abzock-Monster, der höhere Unterhalt
blieb bestehen.
Ich ließ meinem Sohn außerordentliche Aufwendungen immer durch gemeinsame
Unternehmungen unterschiedlichster Art zukommen. Davon hatten wir beide was.
Zum Beispiel gemeinsame Erlebnisse.
Die mütterliche Hetze blieb selbstverständlich nicht aus. Aber was juckt's
den Mond ...