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Hallo Sven,
der Mindestunterhalt in 2003 wäre 135 % gewesen. Ich glaube – ohne es jetzt genau zu
prüfen – ist das jetzt seit 01. Januar, 100 % der neuen DüTa. Wie hoch hier der Betrag
ist, findest Du im FAQ-Unterhaltstabellen u...
Da Du diesen Betrag vermutlich jetzt nicht zahlst, prüfen die vom Jobcenter, ob sie es
von Dir holen können. Also musst Du Auskunft geben. Soweit sehe ich das als rechtmässig
an. Thomas findest Du, wenn Du hier im Forum nach einem Beitrag von tfpmr suchst und
dort in seinem Profil nachsiehst.
Gruß
Ingrid
Von: Sven Schart [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 24. März 2008 03:07
An: Elternforum des Väteraufbruchs - Unterhalt
Betreff: [Elternforum] Re: Post vom Jobcenter der KM
der Titel ist aus dem Jahre 2003 und da heißt es zum Schluss "...sowie am 1.9.2005
108,3% des jeweiligen Regelbetrages der 3. Alterstufe nach §2 der jeweiligen
Regelbetrag-Verordnung abzüglich anteiligen Kindergeldes für ein Kind..." ja und das
zahle ich die ganze Zeit. Nun bekommt das Geld aber vom Jobcenter die besagten ca. 20
Euro, was die wohl von mir wieder eintreiben wollen. Die führen unter anderem folgendes
an:
"Mitteilung über den Anspruchsübergang bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsleistungen nach
§ 33 SGB II auf das Jobcenter XYZ"
weiter heißt es:
"mit der Leistungserbringung geht der Unterhaltsanspruch, den der Unterhaltsberechtigte
für die Zeit der Leistungsgewährung hat, bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen
zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 33 SGB II auf den Träger
der Leistungen nach SGB II, vertreten durch das Jobcenter XYZ, über. Der
Anspruchsübergang hat zur Folge, das Sie in Höhe der Aufwendungen nach dem SGB II, die
bisher durch die Nichtberücksichtigung der Unterhaltsverpflichtung entstanden sind,
nicht mit befreiender Wirkung an den Hilfsbedürftigen oder einen Dritten zahlen dürfen.
Der Übergang des Unterhaltsanspruchs erfasst grundsätzlich auch künftge entstehende
Ansprüche gleichen Ursprungs, allerdings unter der aufschiebenen Bedingungn, dass
tatsächlich Leistungen zur Sicherung des Lebensuntehalts erbracht werden. Die Anzeige
behält ihre Wirkung auch für den Fall, dass für die in Rede stehenden Zeiträume später
weitere (höhere) Leistungen zuerkannt werden. Ich bin berechtigt und verpflichtet diese
Ansprüche für den Bund bzw. das LAnd XYZ geltend zu machen....."
ja und dann eben das hier:
"...Die von Ihnen monatlich geleisteten Unterhaltszahlungen in Höhe von 311 Euro finden
bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II Berücksichtigung. Da der Bedarf des
o.g. Unterhaltsberechtigten durch diese Unterhaltszahlungen jedoch nicht abschließend
gedeckt ist, bedarf es einer erneuten Prüfung der Höhe dieser Zahlung."
irgendwie habe icha da einfach ein schlechtes Gefühl sowas zu unterschreiben.
btw. wer ist Thomas? In einem Posting hab ihr mir geraten ihn anzurufen. Ich kenne mich
leider noch nicht so aus.
Was wäre denn eigentlich der Mindestunterhalt?
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