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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Julisendung - Der Wald des Lebens - Das Märchen von Hänsel und Gretel - Gäste: - Maria Faber - Religionspädagogin im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg - Dr. Hans-Joachim Maaz - Psychiater und Psychoanalytiker und Autor verschiedenster Bücher |
Tach Ulli,
so richtig schlau werde ich aus deinem Schreiben nicht. Es ist Folgendes zu
vermuten (unten geht es weiter):
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg, Januar
1919 von nationalistischen Offizieren ermordet)
hallo auch, vielleicht kann mir hier ja jemand helfen...
ich zahle an meine exfrau monatlich 307€ unterhalt für unser kind...
-> das wäre also der Kindesunterhalt. Nur um sicherzugehen:
Ehegattenunterhalt bezahlst du keinen!?
ich weiß das ich damit nur ihre faulheit unterstütze weil sie nicht
arbeiten gehen will... nun ist aber der fall eingetreten das unsere
gemeinsame 17jährige tochter zu ihrem freund gezogen ist, die mutter auch
noch gleichzeitig 200.000€ vorzeitiges erbe von ihren eltern bekommen hat...
ich soll aber weiterhin den unterhalt an sie zahlen und sie gibt es weiter
an unsere tochter...
-> das ist völlig korrekt so. Kindesunterhalt ist - der Name verrät es - für
die Kinder. Sollte die Mutter den KU behalten, würde sie sich des
Unterhaltsbetrugs, der Unterschlagung und was weiß ich noch schuldig machen.
meine frage: muß der unterhalt jetzt nicht von beiden eltern getragen
werden und neu berechnet werden...
-> Nein! Es sei denn, die Tochter hätte eigene Einkünfte oder geldwerte
Vorteile. Das würde deren Ansprüche reduzieren, mit der Mami hat das zuerst
mal gar nix zu tun. Es sei denn, Mami beteilige sich nach wie vor an der
Betreuung der Tochter. Das ist nach den dürftigen Fakten recht
unwahrscheinlich.
Erst mit der Volljährigkeit ändert sich einiges. Unterhalt gibt es nur noch
dann, wenn das Kind sich in einer Ausbildung befindet.
BEIDE Eltern sind dann barunterhaltspflichtig, wobei ein Teil der Zahlungen
durch Naturalunterhalt abgegolten werden kann wie kostenloses Wohnen,
Verpflegung ... geldwerte Dinge eben, für die sonst Unterhalt bezahlt werden
müsste. Ein angemessenes Taschengeld muss dabei gewährleistet sein.
Ansonsten haben Volljährige für sich selbst zu sorgen. Und da sind die
Gerichte meist genauso knallhart, wie sie umgekehrt Kinder oft völlig
erziehungsunfähigen Müttern nachwerfen - mir voraussehbarem Ergebnis.
Mehr lässt sich im Augenblick nicht sagen, denn deine Infos sind recht
dürftig um nicht zu sagen verwirrend.
danke schonmal für die hilfe
gruß
ullisylt