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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Julisendung - Der Wald des Lebens - Das Märchen von Hänsel und Gretel - Gäste: - Maria Faber - Religionspädagogin im Bischöflichen Ordinariat Magdeburg - Dr. Hans-Joachim Maaz - Psychiater und Psychoanalytiker und Autor verschiedenster Bücher |
Hallo Süßstück,
also meinem Mann ist es in Richtung Unterhalt beim Amtsgericht jedesmal genauso gegangen. Der Amtsrichter hat z. B. (steht im Urteil) nicht gesehen, dass sie bescheisst (schreibe ich absichtlich aus).
Sie sollte z. B. Unterhalt für die zu uns übergewechselte Tochter bezahlen und mein Mann wollte den Trennungsunterhalt los werden. Madam war damals Kleinstunternehmerin. Sie legte, ohne rot zu werden, zwei Gewinn- und Verlustrechnungen (= Bilanz des Kleinunternehmers) für den gleichen Zeitraum vor, die um nahezu 600 % voneinander abwichen. Eine war für die Gerichtsverfahren angefertigt und eine fürs Finanzamt.
Wir konnten diverse weitere Betrügereien, z. B. bei der Büromiete usw., nachweisen. Trotzdem sagte der Amtsrichter, dass sie für die minderjährige Tochter nicht Unterhalt zahlen kann und weiter Trennungsunterhalt benötigt, weil sie diesen zum Überleben benötigt.
Beim OLG wurde Madam für den Kindesunterhalt dann fiktiv gerechnet und der Trennungsunterhalt entfiel ganz. Für den nachehelichen Unterhalt wurde der vorherige Exenunterhalt dann halbiert.
Beim Amtsgericht wurde mein Mann in Geldsachen immer geschröpft. Wenn wir alle Verfahren addieren und einen Durchschnitt (über den Daumen gepeilt) über die diversen (waren wirklich recht viele) Unterhaltsverfahren machen, dann hat mein Mann beim OLG insgesamt 70 bis 80 % wieder gutgemacht.
In Euerem Fall ist das wirklich eine Abwägungssache. Wenn die Trennungszeit lange dauert (bei meinem Mann waren es beinahe sieben Jahre gewesen) und man diese lange Zeit jeden Monat unheimlich mehr Unterhalt bezahlen muss, ob man nicht das Risiko OLG auf sich nimmt.
Klar Ihr könnt nicht wissen, was beim OLG raus kommt, vor allen Dingen wegen dem neuen Gesetz. Aber auch nach dem alten Gesetz hätte Dein Schatz die Chance, dass der jetzt ausgeurteilte Unterhalt minimiert wird.
Wenn es nicht mehr viel schlimmer kommen kann, sollte man überlegen, ob man das Risiko eingeht. Das Risiko ist hier, dass er weitere Gerichts- und Anwaltskosten hat, falls er sich nicht durchsetzen kann. Die Chance für ihn ist, dass er die Zahlungen minimieren kann und dass er dadurch Titel gegen sie in die Hand bekommt. Die Titel entstehen durch Kostenfestsetzungsbeschlüsse, wenn das OLG z. B. sagt, dass sie nur noch den halben Unterhalt erhält. Dann muss sie die Hälfte der Verfahrenskosten tragen.
Mein Mann ist jedesmal erfolgreich in diesen Unterhaltssachen weiter gegangen. Lediglich einmal hat er sich vom OLG überreden lassen, dass er seine Klage (Rechtsmittel gegen das Amtsgerichtsurteil) zurückzieht. Das stinkt ihm bis heute, da wir später erfahren hatten, dass sie auch dort betrogen hat. Da er aber die Klage nicht weiter verfolgt hat, konnte er kein Wiederaufnahmeverfahren durchsetzen.
Übrigens, kann es durchaus passieren, dass die Richter die jetzigen Trennungszahlungen als Maßstab nehmen für den nachehelichen Unterhalt. Dies umso mehr, wenn er sie klaglos akzeptiert.
Wie lange die Trennungszeit (noch) dauert, könnt Ihr auch nicht abschätzen. Bei uns ab Scheidungsantrag nahezu 6 Jahre - insgesamt beinahe 7 Jahre.
Also rechnen und genau überlegen. Die Angelegenheit mit einem anderen Anwalt besprechen. Versuchen im Internet Rechtsprechung über das neue Gesetz zu finden.
Gruß
Ingrid
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