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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Maisendung - Familienpolitik mit Vätern - Aufbruch in die Zukunft - Bericht vom 1. deutschen Väterkongress in Karlsruhe - Gäste: - Dr. Johannes Berchtold - Leiter der männerpolitischen Grundsatzabteilung im österreichischen Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, Wien - Prof. Dr. med. Matthias Franz - Universität Düsseldorf - Thomas Mörsberger - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - Dr. Bruno Köhler - Verein MANNdat |
dann siehts ja vermutlich so aus, das die Aufforderungsbescheide, wegen Formmangel beanstandet, sich im schwebenden Widerspruchsverfahren befinden. Da die Arge nichts weiter unternimmt, ist diese Verzögerung denen zuzurechnen? Die haben doch den Ball und reagieren nicht?
Da ich nachweislich in der ganzen Zeit nur maximal den Selbstbehalt verdient habe, kann doch logischerweise kein Unterhalt aufgelaufen sein, das ist doch nach meiner Kenntnis nur dann der Fall, wenn jemand genug verdient aber trotzdem nicht zahlt?
Der Verpflegungsmehraufwand (Spesen),der in D nach vom Finanzamt vorgegeben Listen Länderspezifisch und nach gestaffelten Abwesenheitszeiten gezahlt wird, ist in der Höhe laut gesetzlicher Definition der Finanzgesetzgebung so berechnet, das ein zuhause eingesparter Aufwand bei diesen Sätzen bereits berücksichtigt ist. ( Hab ich mittlerweile herausgefunden, war eben beim Finanzamt).
Sowie es aussieht, kann die Arge also nur was erreichen, wenn sie klagen?