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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Junisendung - Ein Leben für Kinder - Männer in erzieherischen Berufen - Gäste: - Arnim Blasche - Musikalische Früherziehung in Kindergärten - Matthias Nordheim - Horterzieher |
Da ist kaum was zu machen. Nach gängiger Rechtsprechung hat der Unterhaltszahler auch die Umgangskosten zu tragen.
Er kann sie nur in geringem Umfang geltend machen, wenn die Kosten von der Mutter (um die geht es meistens) verursacht wurden und der Unterhaltspflichtige eh schon am Hungertuch nagt.
Gruß
Carsten
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"Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter dadurch, daß es häufig vorkommt." (Berthold Brecht)
Irgendwann muß jeder mal Partei ergreifen, wenn er Mensch bleiben will
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