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| Väterradio http://www.vaeterradio.de Augustsendung - Stufen der Liebe - eine Buchvorstellung mit dem Autor Rupert Martell - Gäste: Rupert Martell - Buchautor - Frank Balthasar - Interviews von Kindern zum Thema - Stefan Domke - Lesen der Textbeispiele und Pfarrer von Hohenthurm - Gisela Sterkel - Auswahl der Textbeispiele und Leiterin der Kreismusikschule "Carl Loewe" |
Hallo, ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Meine Ex-Lebensgefährtin, mit der ich nie einen gemeinsamen Wohnsitz hatte, verklagt mich auf Betreuungsunterhalt. Unser gemeinsamer Sohn, für den ich pünktlich den Unterhalt zahle, ist 14 Monate alt. Habe ich eine Chance, nicht zahlen zu müssen? Oder lohnt es sich eher, es nicht auf eine Klage ankommen zu lassen? Mein Anwalt meint, ich müsse nicht zahlen, weil meine Ex vorher auch kein Einkommen hatte, diverse Urteile besagen aber genau das Gegenteil, nämlich, dass ich trotzdem zahlen muss. Kann mir vielleicht auch jemand Auskunft zur Höhe geben? Die Forderung des Anwalts meiner Ex beläuft sich auf über 600,- €uro monatlich, was mir sehr viel vorkommt. Noch eine Frage zum Umgansrecht: Habe ich während des Unterhaltsstreites das Recht mein Kind zu sehen? Trotz laufendem Verfahren? Oder ist es besser, eine Entscheidung abzuwarten und erst dann wieder Kontakt aufzunehmen? Oder sollte ich ganz auf mein Kind verzichten? Fragen über Fragen, sorry, ich hoffe wirklich, hier kann mir jemand einen Rat geben. Vielen Dank schonmal. Klaus