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Hallo,
dieses Posting aus 2002 animiert in diversen Abständen zu Antworten.
Ich befürchte aber, dass dieser Klaus inzwischen nicht mehr mitliest.
Grüßle
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gekco [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 26. Oktober 2005 13:39
An: Elternforum des Väteraufbruchs - Unterhalt
Betreff: [Elternforum] Re: Betreuungsunterhalt § 1615 l BGB
?? habe ich nicht verstanden.
Du leistest Barunterhalt - das ist ok, da die Tochter nicht bei Dir
wohnt.
Die Mutter leistet Betreuungsunterhalt, weil sie die Tochter betreut.
Meintest Du evt, das sie Ehegattenunterhalt möchte???
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Unser Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können